Folgende Anfragen und Antworten erreichten die Redaktion beim Lesertelefon.
Mülltonnen Edwin Weindl geht auf dem Weg ins Augsburger Zentrum „immer durch die Altstadt“ und empfindet sie als „wunderschön geschmückt“. Bis zur Komödie. Vor dem Gignoux-Haus stünde seit Wochen eine Batterie Müllbehälter – sechs große und vier kleine –, was er als „Schandfleck“ empfinde. Vor allem zur Weihnachtszeit, wo viele Besucher in der Stadt sind, müsste für Ordnung gesorgt werden.
Antwort: Aufgrund der Mitteilung von Edwin Weindl über die vor dem Gignoux-Haus abgestellten Abfallbehältnisse wurde die Lage vom Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung laut Georg Holder vor Ort begutachtet. Der Grundstückseigentümer sei daraufhin angeschrieben und auf die Zustände vor Ort sowie die einschlägigen Regelungen in der Abfallwirtschaftssatzung hingewiesen worden. Das Amt werde nach Ablauf einer angemessenen Frist den Bereich erneut kontrollieren und dann über weitere Schritte entscheiden.
Schild Das Einbahnstraßen-Schild, das die Annastraße vom Königsplatz kommend als Einbahnstraße ausweist, wird laut Kurt Späth permanent verrückt. Er fragt sich, aus welchem Grund das passiert.
Antwort: Laut Josef Weber, Leiter des Tiefbauamtes, ist dieses Problem jüngst behoben worden. Wie er sagt, wurde das Schild am südlichen Eingang der Annastraße jetzt beidseitig fest installiert.
Parkplatzprobleme Christian Uffinger thematisiert die Parkplatzprobleme. Bestes Beispiel seien die orangefarbenen Mercedes Sprinter eines Busunternehmens und die Fahrzeuge eins Paket-Services aus Kriegshaber, die den Privatleuten die Stellplätze wegnehmen. Laut Uffinger tut die Stadt leider nichts dagegen und kommt nur werktags tagsüber zum Kontrollieren. Dann seien die Fahrzeuge jedoch meist im Einsatz.
Antwort: Aus öffentlichem Grund dürfen Autofahrer ihre Fahrzeuge abstellen, solange sie keine Verbotsschilder missachten, also im legalen Rahmen agieren. Tiefbauamtschef Josef Weber zog in besagtem Fall allerdings den Verkehrsüberwachungsdienst zu Rate.
Westfriedhof Es habe doch mal geheißen, sagt Manfred Kugler, die Stadt wolle einen Radweg durch den Westfriedhof „basteln“. Er selbst halte das für „pietätlos“. Ihn würde die Haltung der Kirchen interessieren. Schließlich sei das nicht nur eine weltliche Angelegenheit.
Antwort: Prof. Dr. Gerda Riedl, Leiterin der „Hauptabteilung VI: Grundsatzfragen: Glaube und Lehre – Hochschule – Gottesdienst und Liturgie“, sagt: „Uns ist nicht bekannt, dass die Stadt Augsburg konkret solche Pläne verfolgt.“ Grundsätzlich stellen ihrer Auskunft zufolge in der katholischen Glaubensüberzeugung Friedhöfe heilige Orte dar, die eben dem profanen Gebrauch entzogen sind. Es gehe darum, Orte der Stille zu schaffen beziehungsweise zu erhalten, an denen insbesondere auch das Gebet für die Verstorbenen seinen Platz hat und die Feier des Begräbnisses in würdigem Rahmen möglich ist.“ Das teilt Maria Steber, Redakteurin der Pressestelle Bistum Augsburg, mit.
Irmgard Hoffmann von der Pressestelle im evangelisch-lutherischen Dekanat sagt: „Durch die Jahrhunderte hindurch haben Menschen Friedhöfe als besondere Orte definiert, um ihre Toten der Sorge Gottes zu überlassen und selbst einen Ort der Trauer zu haben, um Abschied von ihren Lieben zu nehmen und langsam wieder ins Leben zurückzufinden.“ Dafür brauchen sie ihrer Meinung nach Zeit. Außerdem suchen trauernde Menschen Ruhe – fernab von Leistungsdenken und Hektik. In dem Moment, in dem ein Mensch durch das Tor des Friedhofs gehe, könne er daher eine andere Atmosphäre spüren als draußen im Alltag. Diese sollte auch nach Meinung der evangelischen Kirche „respektiert und bewahrt“ werden. Alles was dem Charakter eines Friedhofs widerspreche, sollte man deshalb lassen.
Apothekergäßchen Christian Laubmeier fällt auf, dass das Apothekergäßchen laufend unberechtigterweise befahren wird. Seit die Stadt den Königsplatz umgebaut und die Konrad-Adenauer-Allee in eine Sackgasse umgewandelt hat, suchen sich die Autofahrer den Weg über dieses schmale Sträßchen. „Alle fahren durch“, sagt er, „noch dazu entgegen der Fahrtrichtung.“ Seiner Meinung nach müsste hier verstärkt kontrolliert werden.
Antwort: „Das Apothekergäßchen ist vom Zeugplatz in Richtung Maxstraße als Einbahnstraße beschildert“, macht Gerhard Paar, Fachbereichsleiter der Augsburger Verkehrsüberwachung, mit Nachdruck deutlich. Lediglich Radfahrer dürften es in beide Richtungen befahren. Vom Zeugplatz her kommend sei zudem ein Schild „Verbot für Kraftfahrzeuge“ angebracht mit dem Zusatzzeichen Anlieger frei. Somit dürfe im Apothekergässchen nur Anliegerverkehr und Fahrradverkehr stattfinden. Bei dem erwähnten starken Verkehrsaufkommen dürfte es sich nach Einschätzung Paars um sogenannten Parksuchverkehr handeln. Kommunen seien aber nicht befugt, Verkehrsordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verkehrszeichen 260 bzw. mit Einbahnstraßenbeschilderung zu verfolgen und ahnden. Dies obliege ausschließlich der Polizei.