Ein Sexualstraftäter muss nun nach einer Entscheidung des Landgerichtes Augsburg für 5 Jahre und 9 Monate in Haft. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des 24-Jährigen, der gegen das Urteil aus dem April 2023 mit diesem Rechtsmittel vorgegangen war, wie ein Sprecher des Landgerichtes mitteilt. Verurteilt wurde der Mann unter anderem wegen sexueller Nötigung und eines sexuellen Übergriffs. Hintergrund des Verfahrens war ein brutaler, sexuell motivierter Angriff des Mannes gewesen - Schlimmeres war offenbar nur durch die Zivilcourage zweier Zeugen verhindert worden.
Augsburg