Ein Sexualstraftäter muss nun nach einer Entscheidung des Landgerichtes Augsburg für 5 Jahre und 9 Monate in Haft. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des 24-Jährigen, der gegen das Urteil aus dem April 2023 mit diesem Rechtsmittel vorgegangen war, wie ein Sprecher des war ein brutaler, sexuell motivierter Angriff des Mannes gewesen - Schlimmeres war offenbar nur durch die Zivilcourage zweier Zeugen verhindert worden.
Augsburg