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Augsburg: Was bedeutet die Energiepreisbremse für Augsburger Stadtwerke-Kunden?

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Was bedeutet die Energiepreisbremse für Augsburger Stadtwerke-Kunden?

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    Die Energiepreisbremse wird ab März gelten.
    Die Energiepreisbremse wird ab März gelten. Foto: Silvio Wyszengrad

    Die Augsburger Stadtwerke gehen davon aus, ihren Kundinnen und Kunden bis zum Februar mitteilen zu können, welche Folgen die Energiepreisbremse für die Höhe der jeweiligen Abschlagszahlungen bei Strom und Gas in jedem einzelnen Vertrag haben wird. Wie berichtet, sind die Bundesgesetze vor Kurzem beschlossen worden, mit denen der Bund den Energiekunden kommendes Jahr unter die Arme greifen will. Dabei wird für 80 Prozent des Jahresverbrauchs eines Haushalts der Preis für die Verbraucher gedeckelt (zwölf Cent pro Kilowattstunde beim Gas, 40 Cent pro kWh beim Strom). Für die anderen 20 Prozent kann der Versorger seinen aktuellen Preis in voller Höhe verlangen – in der Stadtwerke-Grundversorgung sind das ab Januar 21,85 Cent pro kWh beim Gas, 52,49 Cent pro kWh beim Strom. Was bedeutet das für einen durchschnittlichen Haushalt?

    Wie berichtet, werden die Stadtwerke zum Jahreswechsel ihre Preise in der Grundversorgung um 38 Prozent beim Strom und um 57 Prozent beim Gas erhöhen. Rechnet man die Preiserhöhungen seit Juni 2021 hinzu, haben sich die Preise beim Gas verdreifacht, beim Strom gehen sie um 60 Prozent nach oben. In voller Höhe wird die Energiepreisbremse diese Preisanstiege bei Weitem nicht abfedern, die zum Jahreswechsel angekündigte Erhöhung wird aber ein gutes Stück weit kompensiert. 

    Stadtwerke Augsburg: Kunden sollen "nichts machen und warten"

    Beispielhaft rechnen die Stadtwerke für einen Muster-Haushalt mit 15.000 Kilowattstunden Gasverbrauch vor, käme man kommendes Jahr ohne Preisbremse auf einen Jahresbetrag von 3450 Euro, mit Entlastung auf 2270 Euro – und mit einem um 20 Prozent reduzierten Verbrauch und

    Gelten wird die Preisbremse ab März zunächst bis zum Ende des Jahres 2023, wobei im März auch rückwirkend eine Entlastung für Januar und Februar eingerechnet wird. "In den kommenden Wochen haben wir noch etwas Zeit, die Änderungen in unsere Systeme einzuarbeiten", so Hornung. Beide Gesetze hätten einen Umfang von mehr als 100 Seiten. "Aus einer einfachen Idee ist ein komplexes System geworden." 

    Die Stadtwerke betonen auch, dass kein Kunde aktiv etwas unternehmen müsse, um die Entlastungen zu bekommen. Man solle auch nicht aktiv die Abschläge reduzieren, weil das die Rechnung letztlich verkompliziere. "Das einfachste ist: nichts machen und warten", so Stadtwerkesprecher Jürgen Fergg. Insgesamt sind mehr als 150.000 Verträge bei den Stadtwerken von den Preisbremsen für Strom und Gas betroffen. Als Soforthilfe des Bundes ist bei Gas-Privatkunden bereits im Dezember keine Abschlagszahlung eingezogen worden.

    Die Stadtwerke begründeten den starken Preisanstieg in den vergangenen Monaten mit deutlich gestiegenen Beschaffungskosten. Die Energiepreisbremse, bei der der Staat einen Teil der Kosten auffängt, und die Preiserhöhung zum 1. Januar stünden in keinerlei Zusammenhang, betonen die Stadtwerke. Die Kartellbehörden hätten ein Auge auf sämtliche Versorger. "Wir begrüßen es, wenn einem Missbrauch der Preisbremse ein Riegel vorgeschoben wird", so Fergg. 

    Prognosen zu den Energie-Preisen in Augsburg sind schwierig

    Was die Preiskurve bei der Energie im kommenden Jahr betrifft, halten sich die Stadtwerke mit Prognosen zurück. Für den Moment sei konkret noch keine weitere Erhöhung geplant, aber die Zeiten, als man Vorhersagen für ein ganzes Jahr im Voraus treffen konnte, seien vorbei. "Wir wissen nicht, wie dieser Winter verläuft, wie sich die Lage mit den Atomkraftwerken in Frankreich entwickelt und wie voll die Gasspeicher im Frühjahr noch sein werden", sagt Hornung. Gebe es wenig Reserven, müssten diese wieder aufgefüllt werden, was den Preis in die Höhe treibe. 

    Komme es zu einem Preisrückgang im Energieeinkauf, werde man diesen an die Kundschaft weitergeben. Allerdings werde das nicht sofort umsetzbar sein. Weil die Stadtwerke mit einem Mix aus langfristig im Voraus gekauften Energiemengen und kurzfristig beschafften Kontingenten arbeiten, gebe es immer einen gewissen zeitlichen Verzug, bis Handelspreise sich auch in Kundenpreise niederschlagen. Das werde auch bei einem Preisrückgang der Fall sein. Im Gegenzug seien die Preise im auslaufenden Jahr aber auch langsamer angestiegen als die Einkaufspreise, weil die langfristigen Verträge zunächst noch dämpfend gewirkt hätten. 

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