Die Freien Wähler der Stadt Augsburg haben vor der Kommunalwahl die Kandidatur Peter Hummels für das OB-Amt unterstützt und auch an ihm festgehalten, als Vorwürfe gegen ihn öffentlich wurden, die intern schon länger bekannt waren. Das war aus politischer Sicht nachvollziehbar, einerseits, denn Hummel erwies sich als guter, kreativer Wahlkämpfer, der aus wenigen Mitteln viel machte. Es war freilich auch ein Wagnis, denn dass die Vorwürfe um Cybermobbing unter Aliasnamen und die damit zusammenhängenden strafrechtlichen Ermittlungen sich nicht einfach in Luft auflösen würden, war immer im Bereich des Wahrscheinlichen.
Die Freien Wähler machten es sich sehr einfach, indem sie auf die Unschuldsvermutung hinwiesen und ansonsten vielfach darauf verzichteten, allzu genaue Fragen zu stellen, was es mit den Vorwürfen auf sich haben könnte. Es ersparte ihnen auch die Überlegung, wie damit umzugehen wäre, sollten diese Vorwürfe zwar zutreffen, aber juristisch nicht strafbar sein.
Die Staatsanwaltschaft nimmt den Fall ernster, als bei den Freien Wähler vermutet wurde
Diese Haltung fällt ihnen nun auf die Füße. Polizei und Staatsanwaltschaft haben den Fall ernster genommen, als man es sich bei den Freien Wählern vielleicht vorgestellt hatte. Er wurde intensiv ermittelt - und diese Ermittlungen sind nun abgeschlossen. Das Ergebnis ist ein Strafbefehl, die Ermittler sind also von der Schuld Hummels überzeugt. Auch wenn dieser Strafbefehl erlassen werden sollte, bedeutet dies zwar noch keine rechtskräftige Strafe, Hummel könnte dagegen vorgehen.
Sehr wohl bedeutet dieser Schritt aber, dass das Thema die Augsburger Stadtpolitik so schnell nicht verlassen wird. Es könnte der Fraktion "Bürgerliche Mitte", die zweitgrößte Oppositionsfraktion im Stadtrat, beachtlichen Schaden zuzufügen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre Hummel in der Kommunalpolitik kaum zu halten, geht es doch immerhin auch um den Verdacht einer kriminellen Schädigung eines politischen Mitbewerbers.
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