Die Frau schildert das Geschehen im Streichelgehege des Zoos mit deutlichen Worten. Sie fütterte und streichelte mit ihrem dreijährigen Sohn die Ziegen. „Ein Ziegenbock hat uns fixiert, er hat Anlauf genommen und uns dann attackiert“, erzählt sie. Die Mutter stürzte, verletzte sich am Knie und fordert deshalb Geld vom Augsburger Zoo. Rund 15 000 Euro hat die Versicherung des Zoos bereits bezahlt – jetzt kommen womöglich noch mal 4000 Euro dazu.
Der Unfall liegt inzwischen gut drei Jahre zurück. Doch sie leide noch immer unter den Folgen, gibt die Frau an. Die Kniescheibe verrutschte ihren Angaben nach durch die Ziegenattacke – und Sehnen rissen. Noch immer habe sie eine Entzündung im Knie. Sie habe nach dem Unfall auch fast ein Jahr lang nicht in ihrem Job in einem Möbelhaus arbeiten können.
Der Zoo, der für solche Fälle versichert ist, überwies bereits rund 15 000 Euro an die Frau – darunter Schmerzensgeld und verschiedene Kostenerstattungen. Doch weil sie Spätfolgen durch den Unfall habe, forderte die Frau nun noch einmal mehr als 10 000 Euro. Zudem soll der Zoo auch für weitere Kosten aufkommen, die ihr noch entstehen könnten. Deshalb liegt der Fall nun beim Augsburger Landgericht.
Die Mutter sagt, sie sei schon öfter mit ihrem Sohn im Streichelgehege gewesen. Seit seiner Geburt habe sie eine Jahreskarte. Passiert sei bis zu jenem Dienstag im September 2012 nie etwas. „Die Ziege hat mich mit dem Kopf und den Hörnern gestoßen“, sagt sie. „Ich habe unseren Sohn reflexartig hinter mich gehalten, um ihn zu schützen.“ Selbst als sie gestürzt sei, habe die Ziege weitergemacht. Ihr Ehemann, der vor dem Gehege wartete, habe ihren Sohn dann rausgeholt. Zwei andere Zoobesucher hoben die Mutter über den Zaun. Eine Kioskmitarbeiterin alarmierte den Rettungsdienst. Im Krankenwagen fiel die Mutter dann ihn Ohnmacht.
Augsburger Zoo sperrt Streichelgehege
Die Haftpflichtversicherung des Zoos hat nach dem Unfall zwar Geld bezahlt – in der Pflicht dazu sieht man sich allerdings nicht. Deshalb wolle man die weiteren Forderungen auch nicht einfach bezahlen, macht Zoo-Anwalt Urs Lepperdinger vor Gericht klar. Der Zoo hatte bereits wenige Wochen nach dem Unfall reagiert und das Streichelgehege geschlossen. Besucher können seitdem nur noch vom Zaun aus die Tiere streicheln. Bis dahin habe der Zoo die Ziegen in dem Gehege aber immer sehr genau beobachtet und aggressive Tiere herausgenommen. Außerdem gab es ein Hinweisschild mit der Warnung, dass die Tiere drängeln und stoßen könnten. Ein Vergleichsangebot aber macht der Zoo-Anwalt noch. 4000 Euro könnte der Zoo noch überweisen, wenn die Versicherung zustimmt. Damit müsste dann aber alles erledigt sein, so der Anwalt.
Richterin Diana Bestler macht beiden Seiten klar, dass der Ausgang des Prozesses offen ist. Der Zoo habe bislang noch nicht ausreichend erklärt, wie er darauf achtete, dass in dem Streichelgehege nichts passiert und es zu keiner Tierattacke kommt. Die Frau wiederum müsste damit rechnen, dass ein Mitverschulden von ihr geprüft wird. Außerdem müsste ein medizinischer Gutachter klären, ob ihre heutigen Kniebeschwerden wirklich Spätfolgen des Unfalls sind. Nach einigen Minuten Bedenkzeit stimmt die Frau einem Vergleich über 4000 Euro zu. Beschlossene Sache ist der Vergleich damit aber noch nicht – beide Seiten haben noch bis Mitte Januar Zeit, ihre Zustimmung zu widerrufen. Dann müsste das Landgericht doch noch ein Urteil zu der Ziegenattacke fällen.