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Tödliche Attacke am Kö: Bayern klagt gegen zwei Verurteilte

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Vier Jahre nach tödlichem Schlag am Kö: Freistaat klagt gegen zwei Verurteilte

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    Ein tödlicher Schlag am Königsplatz sorgte 2019 für Entsetzen. Der Fall wurde auch durch die Videoüberwachung an dem Platz geklärt, die die Gruppe um den Haupttäter erfasste.
    Ein tödlicher Schlag am Königsplatz sorgte 2019 für Entsetzen. Der Fall wurde auch durch die Videoüberwachung an dem Platz geklärt, die die Gruppe um den Haupttäter erfasste. Foto: AZ-Archiv

    Fast vier Jahre ist es her, dass ein tödlicher Schlag am Königsplatz weit über Augsburg hinaus für Entsetzen und Anteilnahme sorgte. Strafrechtlich ist der Fall längst entschieden: Im November 2020 wurden drei junge Männer verurteilt, der Haupttäter, damals 17, erhielt unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Gänzlich abgeschlossen ist die juristische Aufarbeitung des Vorfalls indes bisher nicht, wie kürzlich eine Verhandlung am Landgericht zeigte. In dem Verfahren geht es nicht ums Strafrecht, es gibt also keine Anklage. Stattdessen verklagt der Freistaat zwei der damals verurteilten Männer auf Schadenersatz. 

    Für den Hintergrund des Verfahrens muss man etwas weiter ausholen. Bei der damaligen Auseinandersetzung am Königsplatz gab es zwei Opfer: Den 49 Jahre alten Mann, der an den Folgen des Schlags durch den damals 17-jährigen Haupttäter starb, und einen zur Tatzeit 50-jährigen Freund des Getöteten, der mehrere Brüche im Gesicht erlitt. Im späteren Prozess wurden wegen dieses zweiten Deliktes neben dem 17-Jährigen auch zwei weitere junge Männer verurteilt, damals 18 und 20, die gemeinsam mit dem Haupttäter nach dessen tödlichen Schlag den Freund des Getöteten verprügelt hatten. Der 18-Jährige wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Beim 20-Jährigen, der zwar bei der Schlägerei nicht getroffen hatte, aber als Mittäter dabei war, wurde die Entscheidung über eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt, eine Besonderheit des Jugendstrafrechts. 

    Verhandlung am Landgericht Augsburg um tödliche Attacke am Königsplatz

    Der Freistaat Bayern entschädigte den 50-Jährigen wegen seiner Verletzungen nach dem sogenannten Opferentschädigungsgesetz und streckte insgesamt 13.900 Euro für dessen Heilbehandlungskosten vor. Geld, das der Freistaat nun von zwei der Verurteilten wieder einklagen will, konkreter: von den beiden damals 18 und 20 Jahren alten Männern, die nicht ins Gefängnis mussten und am tödlichen Schlag selbst auch nicht beteiligt waren. 

    Und eine Summe, die beide Männer kaum aufbringen könnten, wie ihre Anwälte Ulrich Swoboda und Hannes Maletzke jüngst in einem Verhandlungstermin darlegten. Die beiden Beklagten, sagte Anwalt Maletzke, wollten einfach nur, dass das Thema für sie endlich abgeschlossen ist. Ärgerlich für beide Männer: Die Klage des Freistaates auf Schadenersatz richtet sich nur gegen sie, nicht gegen den Haupttäter, obwohl dieser auch an dem Delikt beteiligt war, um das es in dem Verfahren geht. Warum der Freistaat ausgerechnet ihn ausgespart hat, wurde in der Verhandlung nicht so recht klar; möglicherweise spielt eine Rolle, dass er weiterhin im Gefängnis sitzt, die Chancen, bei ihm finanziell etwas zu holen, also gering sind. 

    In der Verhandlung gab es zwischen dem Vertreter des Freistaates und den Anwälten der beiden Männer ein Ringen darum, wie hoch oder niedrig der Schadenersatz ausfallen könne, einigen konnten sich die Parteien zunächst nicht. Was klar wurde: Juristisch haben die beiden Männer eher schlechte Karten, das Gericht will im November eine Entscheidung verkünden. 

    Alles rund um die tödliche Attacke am Königsplatz lesen Sie hier.

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