Sollte das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg auch in zweiter Instanz Bestand haben, dann können sich rund 900 bayerische Staatsanwälte und Staatsanwältinnen künftig bei anfallenden Bereitschaftsdiensten über ein finanzielles Zubrot freuen. Vier Ankläger der Augsburger Staatsanwaltschaft hatten gegen ihren Dienstherrn, den Freistaat Bayern, Klage erhoben - und Recht bekommen. Mit dem Verfahren habe die 2. Kammer des Gerichts, wie Vorsitzender Richter Gregor Raible gleich zu Beginn feststellte, "juristisches Neuland" betreten und über eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden. Im Kern geht es auch darum, ob die europäische Arbeitszeitrichtlinie und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auch für den Dienst von Staatsanwälten gilt.
Augsburg