Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg
Icon Pfeil nach unten

Augsburg: Verwirrung um Corona-Regeln in Augsburg: Was gilt jetzt?

Augsburg

Verwirrung um Corona-Regeln in Augsburg: Was gilt jetzt?

    • |
    In Teilen der Augsburger Innenstadt, etwa in der Maximilianstraße, gilt bis auf Weiteres auch im Freien eine Maskenpflicht.
    In Teilen der Augsburger Innenstadt, etwa in der Maximilianstraße, gilt bis auf Weiteres auch im Freien eine Maskenpflicht. Foto: Silvio Wyszengrad

    Die Stadt Augsburg hat am Dienstagabend den Corona-Grenzwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen gerissen. Seither gelten verschärfte Regeln in der Stadt, dazu gehört eine Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt und eine Beschränkung der Teilnehmerzahl bei privaten Treffen und Feiern. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat am Donnerstag ebenfalls strengere Regeln angekündigt, die künftig bayernweit in Corona-Hotsports gelten sollen. Ein Überblick, was jetzt zu beachten ist.

    • Private Treffen und Feiern: Derzeit gilt in Augsburg: Bei privaten Treffen ist der Teilnehmerkreis auf direkte Verwandte (Geschwister und in direkter Linie), Personen aus maximal zwei Haushalten oder ansonsten auf maximal fünf Personen aus verschiedenen Haushalten beschränkt. Für private Feiern wie Geburtstage oder Hochzeiten, die nicht zuhause, sondern in Gaststätten oder anderen öffentlichen Räumen stattfinden, gilt derzeit noch eine Obergrenze von 25 Teilnehmern. Hier verschärft der Freistaat aber die Regeln: Private Treffen und Feierlichkeiten in Lokalen werden gleichgestellt - das heißt, es gilt dann in Corona-Hotspots generell die Fünf-Personen-Obergrenze. Wer am Wochenende noch Hochzeit feiern wollte, hat wohl Pech: Spätestens ab Samstag sollen die neuen bayerischen Regeln in Kraft treten.
    • Maskenpflicht: In Augsburg gilt weiter die Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt - unter anderem in der Fußgängerzone, der Maximilianstraße, am Hauptbahnhof und auf dem Willy-Brandt-Platz vor der City-Galerie. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss an diesen Orten rund um die Uhr getragen werden. In München gibt es die Maskenpflicht in der Fußgängerzone auch, allerdings begrenzt auf die Zeit zwischen 9 und 23 Uhr. Warum sind es in Augsburg dann 24 Stunden am Tag? Unterschiedliche Uhrzeiten würden die ohnehin schon nicht ganz leicht zu überblickenden Regeln noch erweitern, sagt der städtische Umwelt- und Gesundheitsreferent Reiner Erben (Grüne). Die Stadt müsse in der aktuellen Situation entschieden handeln. "Und auch nachts und in den frühen Morgenstunden gibt es Tage und Zeiten mit hohem Personenaufkommen in den entsprechenden Bereichen", so Erben. Nach den neuen bayerischen Regeln soll die Maskenpflicht an besonders belebten öffentlichen Orten auch bei einem Sieben-Tage-Wert zwischen 35 und 50 bleiben. Ebenfalls muss in Augsburg eine Maske auf allen Märkten getragen werden, bei Kulturveranstaltungen wie Theater oder Konzerten und im Kino. Im öffentlichen Nahverkehr gilt die Pflicht nach wie vor. Alle Schüler müssen im Unterricht Maske tragen - auch an Grundschulen.
    • Gastronomie: Lokale in Augsburg dürfen Speisen und Getränke an ihre Gäste nur noch bis 23 Uhr verkaufen. Danach ist nur noch ein Verkauf zum Mitnehmen möglich. Das ist aber auch eingeschränkt, denn bis vorerst Samstag gilt ab 21 Uhr auch ein Außenverkaufsverbot für Alkohol in bestimmten Bereichen. Die Bereiche sind: Maximilianstraße, Wintergasse, Dominikanergasse, Predigerberg, Afrawald, Ulrichsplatz, Hallstraße, Holbeinplatz, Rathausplatz, Ludwigstraße, An der Blauen Kappe zwischen Klinkertorstraße und Altem Kautzengäßchen sowie Leonhardsberg. Betroffen sind hier auch Tankstellen. Sobald die bayernweiten Regeln greifen - also spätestens ab Samstag - wird aber auch das noch verschärft: Dann gilt bei einem Sieben-Tage-Wert über 50 eine generelle Sperrstunde in der Gastronomie ab 22 Uhr. Und auch Tankstellen dürfen dann ab 22 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr verkaufen.
    • Seniorenheime und Krankenhäuser: Erlaubt ist derzeit maximal ein Besucher pro Person. Eine Ausnahme: Minderjährige dürfen von beiden Elternteilen oder Sorgeberechtigten besucht werden.
    • Alkoholkonsum im Freien: Zwischen 23 und 6 Uhr darf an zahlreichen Orten in der Augsburger Innenstadt am Wochenende kein Alkohol getrunken werden. Es handelt sich um folgende Straßen und Plätze: Maximilianstraße, Wintergasse, Dominikanergasse, Predigerberg, Afrawald, Ulrichsplatz, Hallstraße, Rathausplatz, Elias-Holl-Platz, Holbeinplatz, Königsplatz, Ludwigstraße, Fronhof, An der Blauen Kappe, Grünanlage an der Blauen Kappe/Curt-Frenzel-Stadion. Mit den neuen bayerischen Corona-Regeln wird auch das dann noch einmal verschärft - ab 22 Uhr ist bei Überschreiten der Corona-Obergrenze dann Alkoholkonsum an allen öffentlichen Orten in der Stadt tabu.

    Das könnte Sie auch interessieren:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden