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Augsburg: Verwaltungsgerichtshof entscheidet am 7. März über das Klimacamp Augsburg

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Verwaltungsgerichtshof entscheidet am 7. März über das Klimacamp Augsburg

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    Das Augsburger Klimacamp sitzt derzeit am Moritzplatz.
    Das Augsburger Klimacamp sitzt derzeit am Moritzplatz. Foto: Silvio Wyszengrad

    Ist das Klimacamp in Augsburg eine Veranstaltung, die dauerhaft zu dulden ist? Die Entscheidung darüber liegt beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Darüber gibt es eine mündliche Verhandlung am Montag, 7. März. Die Stadt das derzeit am Moritzplatz angesiedelt ist, nicht weiter als dauerhafte Versammlung angesehen wird. Die Aktivistinnen und Aktivisten, die rund um die Uhr im Camp sind, sollen dies künftig unterlassen. Doch die Organisatoren des Klimacamps wehren sich dagegen und bekamen in erster Instanz auch recht.

    Nun liegt die Angelegenheit beim Verwaltungsgerichtshof in München als übergeordneter Instanz. Das Urteil muss allerdings nicht bindend sein. Rechtsmittel könnten eingelegt werden. Oberste Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Jörg Singer, Pressesprecher des Verwaltungsgerichtshofs, sagte am Freitag gegenüber unserer Redaktion: "Es liegt im Ermessen des Senats, ob er ein eventuelles Urteil noch in der Verhandlung verkündet – üblich ist es jedoch nicht." Sollte der Senat ein Urteil fällen, hänge der weitere Rechtsweg davon ab, ob das Gericht die Revision zum

    Augsburger Klimacamp wurde 2020 am Rathausplatz errichtet

    Über das Klimacamp, das am 1. Juli 2020 zunächst am Rathausplatz errichtet wurde, gehen die Ansichten weit auseinander. Viele Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über die Gestaltung des Camps. Von einem "Verhau" ist immer wieder die Rede. Es gibt aber auch genügend Unterstützerinnen und Unterstützer, die das Ansinnen der Klimaschützer für gut heißen.

    Vor Gericht geht es nicht darum, wie das Camp gestaltet ist. Entschieden wird darüber, ob es sich um eine öffentliche Versammlung handelt, die in dieser Form zu tolerieren ist. Das Verwaltungsgericht bejahte dies. Im Urteil führt die 8. Kammer unter anderem aus, das Klimacamp stelle nach seinem Gesamtgepräge eine Versammlung im Sinne des bayerischen Versammlungsgesetzes dar, weil es überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet sei. Es ziele darauf ab, die Öffentlichkeit auf die aus Sicht der Aktivisten bestehende klimapolitische Situation aufmerksam zu machen. Dies komme durch die dauerhafte Präsenz der Veranstaltungsteilnehmer am Veranstaltungsort unter Verwendung von Transparenten zum Thema „Klimagerechtigkeit“ zum Ausdruck. Außerdem fänden Aktionen wie Sprechchöre und Reden zum Versammlungsthema, Umfragen der Bevölkerung und Vorträge zum Versammlungsthema am Veranstaltungsort statt.

    Zwischenzeitlich sitzt das Klimacamp am Moritzplatz. Der Platz neben dem Rathaus musste geräumt werden, weil es am Perlachturm eine Baustelle gibt. Es drohte die Gefahr, dass Steine herunterstürzen.

    Wenn Sie sich für Meldungen aus Augsburg interessieren, hören Sie doch auch mal in unseren neuen News-Podcast rein: Der "Nachrichtenwecker" begleitet Sie von Montag bis Freitag ab 5 Uhr morgens in den Tag.

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