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Augsburg: Vergewaltigung auf Toilette am Kö? Prozess vor Abschluss

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Vergewaltigung auf Toilette am Kö? Prozess steht vor dem Abschluss

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    In einem Schnellrestaurant am Augsburger Königsplatz soll ein Mann eine 18-Jährige vergewaltigt haben. Vor Gericht sagten nun Sanitäter und Gutachter aus.
    In einem Schnellrestaurant am Augsburger Königsplatz soll ein Mann eine 18-Jährige vergewaltigt haben. Vor Gericht sagten nun Sanitäter und Gutachter aus. Foto: Michael Hochgemuth

    Derartige Ausfallerscheinungen habe sie in all den Jahren als Notfall-Sanitäterin noch nie erlebt. "In ihrem Zustand hätte man alles mit ihr machen können“, schildert die Helferin den Zustand einer 18-jährigen Frau, die sie und ein Kollege nachts im September aus der Toilette eines Schnellimbisses am Königsplatz gerettet hatten.

    Vergewaltigung in Schnellrestaurant am Augsburger Königsplatz?

    Die 18-Jährige war am Vortag aus Murnau nach Augsburg gekommen und hatte dort den Abend und die Nacht verbracht. Dergestalt, dass sie mit einem jetzt wegen Vergewaltigung angeklagten 19-jährigen Mann gemeinsam Alkohol getrunken und gefeiert hatte. Nach 2 Uhr nachts war es schließlich zum Geschlechtsverkehr zwischen den beiden auf der Toilette gekommen. Die Frau sei vom 19-Jährigen vergewaltigt worden, lautet die Anklage. Der Sex sei einvernehmlich gewesen, beteuern wiederum der Angeklagte und seine Verteidigung (Marco Müller, Yousri Bribech). Anschließend war die Frau bewusstlos zu Boden gesunken, der Angeklagte wählte den Notruf.

    Eine Frage, die aufgetaucht war: Sind der 18-jährigen Schülerin sogenannte K.-o.-Tropfen über ein Getränk verabreicht worden, um sie gefügig zu machen? Und welche Rolle spielte ihre erhebliche Alkoholisierung? Prof. Frank Mußhoff als toxikologischer Gutachter führte aus, dass die Analyseergebnisse hinsichtlich bekannter K.-o.-Mittel „unauffällig“ gewesen seien. Nach ihm erklärte Dr. Manfred Eppler, der ein gerichtsmedizinisches Gutachten erstellt hatte, dass es keiner weiteren Substanzen wie K.-o.-Tropfen bedurft habe, um die Ausfallerscheinungen bei der jungen Frau zu erklären.

    18-Jährige trank in jener Nacht wohl sehr viel Alkohol

    Eppler errechnete aufgrund zweier vorhandener Blutproben, dass die Frau zur Tatzeit einen Alkoholwert von annähernd 1,7 Promille aufgewiesen habe. Dieser Wert erkläre bei einer laut Gutachten Alkohol-unerfahrenen Person alles, was auf Videos zweier Überwachungskameras zu sehen und was von Zeugen geschildert worden war: den schwankenden Gang der Frau, das Unterhaken beim Angeklagten, die Erinnerungslücken, die aufgetretene Bewusstlosigkeit in der Toilette des Restaurants, den "Tiefschlaf" im Uniklinikum. Rechne man den Konsum zurück, müsse die Frau etwa sechs Halbe Bier oder mehr als vier Dosen Wodka-Mischgetränke eingenommen haben. Nach Mitternacht hätten diese dann ihre Wirkung entfaltet. 

    Das Verfahren unter Vorsitz von Richterin Kathrin Schmid wird am Montag mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Danach könnte auch das Urteil gesprochen werden.

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