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Augsburg: Urteil zu milde? Was den Maxstraßen-Straftäter jetzt erwartet

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Urteil zu milde? Was den Maxstraßen-Straftäter jetzt erwartet

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    Der junge Krawallmacher aus der Maximilianstraße (Verteidiger Felix Hägele) wurde für seine Taten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt - verbunden mit einigen Auflagen.
    Der junge Krawallmacher aus der Maximilianstraße (Verteidiger Felix Hägele) wurde für seine Taten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt - verbunden mit einigen Auflagen. Foto: Ina Marks

    Als Richterin Rose Oelbermann vor wenigen Tagen das Urteil gegen einen der Rädelsführer der Augsburger Krawallnacht fällte, sagte sie: "Was da passiert ist, ist noch nie in unserer schönen Maximilianstraße passiert. Und es soll auch nie wieder vorkommen." Zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und mehreren Auflagen verurteilte sie den 20-jährigen Äthiopier, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (wir berichteten). Das Urteil sorgte mitunter für Unverständnis. Für manche Leserinnen und Leser war es zu lasch. Dieser Eindruck sei falsch, sagt hingegen Erwin Schletterer. Als langjähriger Leiter des Vereins "Die Brücke", der sich um straffällig gewordene Jugendliche kümmert, erklärt der 60-Jährige, warum das Urteil zahlreiche Konsequenzen für den Straftäter bedeutet.

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