Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Urteil wegen Mordversuchs auf B17 aufgehoben: Neuer Prozess startet

Augsburg
09.11.2023

Urteil wegen Mordversuchs auf B17 aufgehoben: Neuer Prozess startet

Es grenzte an ein Wunder, dass aus diesem Wrack jemand lebend herauskam, sagten damals Einsatzkräfte. Das Fahrzeug war auf der B17 bei Augsburg gegen einen Baum gekracht.
Foto: Berufsfeuerwehr Augsburg (Archiv)

Ein 49-Jähriger hat nach Ansicht des Landgerichts bewusst versucht, seine Frau bei einem Unfall auf der B17 bei Augsburg zu töten. Nun wird der Prozess teils neu aufgerollt.

Ein schwerer Verkehrsunfall, der sich später als Mordversuch herausstellte, kommt in Augsburg erneut vor Gericht. Vor der 1. Strafkammer sitzt ab Mittwoch ein Mann auf der Anklagebank, der im März vor zwei Jahren auf der zweispurigen B17 unweit des Fußballstadions mit hoher Geschwindigkeit absichtlich gegen einen Baum neben der Fahrbahn gefahren sein soll. Beim Aufprall wurde seine Frau auf dem Beifahrersitz lebensgefährlich verletzt. Der 49-Jährige kam mit leichteren Verletzungen davon.

Ein Jahr nach dem Unfall wurde der Fahrer, der wie seine Ehefrau beim Versandriesen Amazon gearbeitet hat, zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt, wegen versuchten Mordes. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil allerdings aufgrund einer eingelegten Revision der Staatsanwaltschaft teilweise aufgehoben. Die Karlsruher Richter bemängelten, dass die zunächst zuständige 8. Strafkammer den Angeklagten nur wegen gefährlicher, nicht aber wegen schwerer Körperverletzung verurteilt hat. Die Ehefrau hatte im Prozess im Rollstuhl ausgesagt. Sie ist heute zu 80 Prozent schwerbehindert

Anklage Mordversuch: Prozess in Augsburg um Unfall auf der B17

Aufgrund der Unfallspuren und der Aussagen von Augenzeugen war bei den Ermittlern schnell der Verdacht aufgekeimt, dass der Unfall, der sich im morgendlichen Berufsverkehr ereignet hatte, mit voller Absicht passiert sein könnte. Die Staatsanwaltschaft geht von Eifersucht als Mordmotiv aus. Denn zwei Wochen zuvor hatte die 35-Jährige ihrem Mann eröffnet, sich von ihm zu trennen und auszuziehen, da sie sich in einen Arbeitskollegen verliebt hatte. Der 49-Jährige schien die Trennung allerdings zunächst zu akzeptieren. 

Es war ein Indizienprozess. Vor Gericht hatte der Angeklagte keine Erklärung für den Unfallhergang gehabt, jedoch bestritten, er habe seine Frau töten wollen. Mehrere Gutachter stimmten überein, dass ein Sekundenschlaf auf der kurzen Fahrstrecke auszuschließen ist, Lenkmanöver und Bremsspuren fehlten. Ein Autofahrer, der direkt hinter dem Toyota Auris der Eheleute gefahren war, hatte gesehen, wie das Fahrzeug vor ihm plötzlich von der linken Spur nach rechts gezogen, gerade auf den Baum zugesteuert und mit der Beifahrerseite aufgeprallt war. Der Baumstamm drang durch den Motor bis zum Fahrgastraum ein. Es grenze an Wunder, dass aus diesem Wrack jemand lebend herauskam, sagte damals ein Feuerwehrmann. 

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.