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Augsburg: Urteil in Schockanrufer-Prozess: 27-Jähriger muss über acht Jahre in Haft

Augsburg

Urteil in Schockanrufer-Prozess: 27-Jähriger muss über acht Jahre in Haft

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    Der 27 Jahre alte Angeklagte, hier mit seinem Verteidiger Michael Weiss, wurde am Augsburger Landgericht zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
    Der 27 Jahre alte Angeklagte, hier mit seinem Verteidiger Michael Weiss, wurde am Augsburger Landgericht zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Foto: Ina Marks

    In dem Verfahren um ein Mitglied einer Schockanrufer-Bande am Augsburger Landgericht waren ursprünglich zehn Verhandlungstermine angesetzt. Doch nun endete der Prozess gegen den Angeklagten überraschend schnell mit einem Urteil. Der 27 Jahre alte Pole hatte die meisten Vorwürfe vollumfänglich eingeräumt. Der junge Mann arbeitete für eine Schockanrufer-Bande nicht nur als Abholer, sondern auch als sogenannter Logistiker. Neun Monate lang hatte die Augsburger Kripo zusammen mit der Staatsanwaltschaft in diesem Fall ermittelt. Man war dem Tatverdächtigen auf den Fersen, bis im vergangenen Sommer dann die Falle zuschnappte.

    Einsatzkräfte nahmen ihn in einer Wohnung in Wien fest. Er soll bei zehn Betrugsfällen mitgemischt haben, bei denen Opfern in Augsburg, München und Ingolstadt Wertsachen und Bargeld abgeknöpft wurden. Gesamtschaden: rund 200.000 Euro. Immer wieder fallen Menschen auf den Betrug am Telefon herein, wie auch der Prozess in Augsburg zeigte.

    Prozess in Augsburg: Opfer wurden unter Druck gesetzt

    Den Opfern wird am Telefon vorgegaukelt, dass ein Familienangehöriger einen schweren Unfall verursacht habe, nun bei der Polizei in Gewahrsam sei und man für ihn eine Kaution hinterlegen müsse – egal ob in Form von Geld, Gold oder Wertsachen. Ein Mitglied der Bande, hinter der oft Familienclans stecken und die meist aus dem Ausland agieren, holt das Geld dann quasi an der Haustür ab. 

    In den meisten Fällen hatten die Opfer, die am Landgericht als Zeugen aussagten, den Angeklagten wiedererkannt. Teils unter Tränen schilderten sie, wie sie am Telefon unter psychischen Druck gesetzt worden waren und schließlich Wertsachen und Geld hergegeben hatten. Eine fast 90-Jährige etwa hatte dadurch ihren gesamten Schmuck im Wert von rund 30.000 Euro verloren. Mitunter handelte es sich um Ersparnisse, die sich Opfer für ihr Alter zurückgelegt hatten. Manche Zeugenaussagen fassten den 27-Jährigen, der von Anwalt Michael Weiss verteidigt wurde, sichtlich an.

    Tipps bei Schockanrufen

    Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit!

    Der Anrufer macht Druck? Das ist Teil der Masche. Legen Sie einfach auf.

    Die echte Polizei oder Staatsanwaltschaft fordert niemals Vermögen von Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen!

    Verwandte fordern sofortige finanzielle Hilfe? Seien Sie misstrauisch und kontaktieren Sie diese!

    Übergeben Sie nie Geld oder Schmuck an Unbekannte!

    Wenn ein Anrufer Geld oder andere Wertsachen von Ihnen fordert: Besprechen Sie dies mit Familienangehörigen oder Ihnen nahe stehenden Personen.

    Der Mann, dem auch Drogenhandel vorgeworfen wurde und der dem Gericht von seiner eigenen Drogensucht erzählt hatte, zeigte sich weitgehend geständig. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn, der bereits wegen anderer Delikte eine Haftstrafe verbüßt hatte, neun Jahre Haft gefordert, Anwalt Weiss plädierte auf acht Jahre. Letztlich verurteilte ihn das Schöffengericht zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig.

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