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Augsburg: Tödliches Spielplatz-Unglück soll im September verhandelt werden

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Tödliches Spielplatz-Unglück soll im September verhandelt werden

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    Ein Baum stürzte im Juli 2021 auf einen Spielplatz in Oberhausen, ein 22 Monate altes Kind starb. Die Staatsanwaltschaft wirft einem Baumkontrolleur fahrlässige Tötung vor. Nun soll es zum Prozess kommen.
    Ein Baum stürzte im Juli 2021 auf einen Spielplatz in Oberhausen, ein 22 Monate altes Kind starb. Die Staatsanwaltschaft wirft einem Baumkontrolleur fahrlässige Tötung vor. Nun soll es zum Prozess kommen. Foto: Annette Zoepf (Archivbild)

    Der Baum stand an der Westseite des Spielplatzes, gleich in der Nähe einer Wippe und eines kleinen Klettergerüstes – und war für die Kinder, die hier spielten, offenbar schon eine Weile eine tödliche Gefahr. Vor gut zwei Jahren, im Juli 2021, stürzte der Ahorn um, er traf ein einjähriges Mädchen, das zusammen mit seiner Mutter und seiner fünfjährigen Schwester auf dem Spielplatz war. Das 22 Monate alte Kind starb, die Mutter wurde schwer verletzt. Nun soll ein Prozess klären, ob die Tragödie hätte verhindert werden können und ob jemand dafür strafrechtlich zu belangen ist. Angeklagt ist ein 57-jähriger Baumkontrolleur der Stadt. 

    Wie berichtet, ist die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass der Unfall kein unabwendbares Schicksal war; sie wirft dem Kontrolleur fahrlässige Tötung und Körperverletzung vor. Im vergangenen Jahr hat das Amtsgericht deshalb auf schriftlichem Weg einen Strafbefehl gegen den Mitarbeiter der Stadtverwaltung erlassen, abgeschlossen war das Verfahren damit allerdings noch nicht. Wenn ein Gericht einen

    Prozess in Augsburg: Unglück auf Spielplatz in Oberhausen soll vor Gericht

    So dürfte es auch in diesem Fall ablaufen. Der beschuldigte Baumkontrolleur legte vergangenes Jahr über seinen Anwalt Hansjörg Schmid innerhalb der Frist Einspruch ein und wehrte sich gegen den Strafbefehl, inzwischen steht fest, wann der Prozess stattfinden soll. Nach Auskunft des Amtsgerichtes ist die Verhandlung für den 25. September geplant. 

    Die Staatsanwaltschaft hatte damals beim Strafbefehl eine ungewöhnliche Konstruktion gewählt; er sah eine Verwarnung unter Strafvorbehalt vor. Das bedeutet, dass in dem Fall wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung die Verhängung einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt würde, der Mann also die Strafe nur bezahlen müsste, wenn er sich in den nächsten beiden Jahren erneut etwas zuschulden kommen ließe. Eine Besonderheit, aus der sich ableiten lässt, dass die Staatsanwaltschaft die persönliche Schuld des Kontrolleurs als nicht so schwerwiegend einstuft. 

    Nach dem Unglück war zu sehen gewesen, dass der gebrochene Stamm hohl gewesen war; ein Pilz hatte den Baum befallen. Nur: Hätte der städtische Baumkontrolleur, der den Baum zuletzt überprüft hatte, den Pilzbefall bemerken müssen? Eine wichtige Rolle im anberaumten Prozess dürften Gutachten von Sachverständigen spielen. Nach dem

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