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Augsburg: Tödlicher Streit am Kö: Staatsanwaltschaft klagt 17-Jährigen an

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Tödlicher Streit am Kö: Staatsanwaltschaft klagt 17-Jährigen an

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    Trauerbekundungen am Königsplatz, wo im Dezember ein mann nach einem Faustschlag gestorben ist.
    Trauerbekundungen am Königsplatz, wo im Dezember ein mann nach einem Faustschlag gestorben ist. Foto: Ulrich Wagner (Archiv)

    Die Betroffenheit war groß im Dezember, weit über Augsburg hinaus. Als sich die Nachricht verbreitete, dass auf dem

    Kö-Tat: Staatsanwaltschaft wirft dem 17-Jährigen gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge vor

    Die Staatsanwaltschaft hat den 17-Jährigen nun angeklagt und wirft ihm in der Anklageschrift gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge vor. Das heißt: Die Ankläger gehen nicht mehr davon aus, dass der Jugendliche den 49-Jährigen töten wollte oder den Tod zumindest bewusst in Kauf genommen hat. Zunächst war wegen Totschlags ermittelt worden, davon rückt die

    Trotzdem blieben alle sieben aus der Gruppe erst einmal in Untersuchungshaft. Es folgte ein juristisches Ringen. Das Augsburger Landgericht ließ kurz vor Weihnachten alle außer dem mutmaßlichen 17-jährigen Haupttäter frei, das Oberlandesgericht (OLG) München ließ nur wenige Tage später alle wieder einsperren. Weil einer der Verteidiger, Anwalt Felix Dimpfl, vor das Bundesverfassungsgericht zog, gab es im März eine Wende. Die Karlsruher Verfassungsrichter watschten das

    Vier der sieben zunächst Verdächtigen müssen mit keiner Strafe mehr rechnen

    Die siebenköpfige Gruppe und der Feuerwehrmann waren am Abend des Nikolaustags am Kö aufeinandergetroffen. Der 49-Jährige hatte mit seiner Frau und einem befreundeten Paar den Christkindlesmarkt und danach noch ein Lokal besucht. Zum Streit kam es, weil einer aus der Gruppe den 49-Jährigen nach einer Zigarette gefragt haben soll. Mehrere aus der Gruppe sagten später bei der Polizei aus, der Mann habe auf diese Frage mit „Schnauze“ geantwortet. In der Anklage steht, der 49-Jährige sei dann in einer folgenden gegenseitigen Schubserei zu Boden gegangen. Dabei sei der 17-Jährige dazu gekommen und habe plötzlich gegen den Kopf des Mannes geschlagen. Er erlitt eine Einblutung im Gehirn, an der er noch am Tatort starb. Die Retter konnten sein Leben nicht mehr retten. Nach diesem Schlag geriet der 50-jährige Freund des Opfers mit den Jugendlichen aneinander. Die nun Angeklagten sollen ihn so getreten und geschlagen haben, dass er unter anderem einen Jochbeinbruch erlitt.

    Vier der sieben zunächst Verdächtigen müssen dagegen mit keiner Strafe mehr rechnen. Bei dreien gebe es keine ausreichenden Belege für eine Tatbeteiligung, teilt Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai mit. Beim vierten jungen Mann gehe man zwar davon aus, dass er im Konflikt mit dem Freund des Feuerwehrmannes eine einfache Körperverletzung begangen habe. Weil er aber schon drei Monate in U-Haft verbracht habe, sei eine weitere Strafe nicht mehr erforderlich.

    Ist die Staatsanwaltschaft wegen großem öffentlichen Druck so massiv vorgegangen?

    Rechtsanwalt Moritz Bode vertritt den 18-Jährigen, der jetzt noch mit angeklagt ist. Er sagt: "Ich bin froh, dass die Staatsanwaltschaft jetzt eine differenzierte Betrachtung der Tatbeteiligung vorgenommen hat." Das sei ein Schritt in die richtige Richtung. Anwalt Klaus Rödl vertritt einen der zunächst Verdächtigen, die jetzt gar nicht mehr beschuldigt werden. Rödl sagt, es sei schon "bitter", dass sein Mandant unschuldig rund drei Monate in Untersuchungshaft gesessen sei. Er habe dadurch auch seine Lehrstelle verloren. Und: "Ein Makel bleibt immer." Rödl geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft wegen des großen öffentlichen Drucks zunächst so massiv gegen alle aus der Gruppe vorgegangen sei, unabhängig von der genauen Beteiligung. Die Intervention des Verfassungsgerichts habe das geändert.

    Die Jugendkammer des Augsburger Landgericht muss nun erst einmal die Sache prüfen und dann entscheiden, ob es die Anklage gegen die drei jungen Männer zulässt – und ob es zu einem Prozess kommt. Das gilt aber als wahrscheinlich. Für eine Körperverletzung mit Todesfolge sieht das Gesetz bei der Strafe eine große Spannweite vor. Weil für den 17-Jährigen das Jugendstrafrecht gilt, ist eine Strafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren möglich. Für den Angriff auf den Freund des 49-jährigen Getöteten sind im Gesetz Strafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vorgesehen.

    Lesen Sie auch den Kommentar: Anklage nach Kö-Tat: Entscheidung mit Augenmaß

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