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Augsburg: Tödliche Attacke am Kö: Sechs Verdächtige aus U-Haft entlassen

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Tödliche Attacke am Kö: Sechs Verdächtige aus U-Haft entlassen

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    Der tödliche Schlag am Königsplatz in Augsburg zieht weite juristische Kreise. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Haftbefehl gegen einen Verdächtigen aufzuheben ist.
    Der tödliche Schlag am Königsplatz in Augsburg zieht weite juristische Kreise. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Haftbefehl gegen einen Verdächtigen aufzuheben ist. Foto: AZ-Archiv

    Nach dem tödlichen Schlag am KönigsplatzKönigsplatz im Dezember vergangenen Jahres gibt es nun eine neue Entwicklung. Der Augsburger Rechtsanwalt Felix Dimpfl, der einen der sieben verdächtigen Jugendlichen und jungen Männer vertritt, hatte beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Dimpfl, der einen 17-jährigen Augsburger verteidigt, sagte im Januar gegenüber unserer Redaktion, er hoffe, dass der Haftbefehl gegen seinen Mandanten aufgehoben wird. Nun hat das

    Tödliche Attacke am Königsplatz in Augsburg: Haftbefehl wird aufgehoben

    Demnach ist ein Beschluss ergangen, dass das Oberlandesgerichtes München über den Haftbefehl gegen den 17-Jährigen neu entscheiden muss, da der Verdächtige in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt worden sei. Konkret bedeutet dies, dass der bisherige Haftbefehl gegen den Jugendlichen aufgehoben wird. "Der Beschluss des Oberlandesgerichts

    Was die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes für die Haftbefehle gegen die anderen sechs Verdächtigen bedeutet, wurde im Laufe des Tages deutlich. Es gab mehrere Entlassungsanordnungen der Staatsanwaltschaft. Anwalt Moritz Bode bestätigte, sein Mandant werde am Mittwoch noch entlassen. Bode vertritt einen 19-Jährigen, der, wie der

    Wie berichtet, hatte das Oberlandesgericht München kurz vor Jahresende entschieden, dass die zuvor vom Augsburger Landgericht aufgehobenen Haftbefehle gegen sechs weitere Tatverdächtige wieder zu vollstrecken sind. Die Augsburger Staatsanwaltschaft verdächtigt sie unter anderem der Beihilfe zum Totschlag, was unter ihren Verteidigern für Unverständnis sorgt.

    Die 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgericht unter Präsident Andreas Voßkuhle hebt in seiner Entscheidung den damaligen Beschluss des Augsburger Landgerichtes hervor - und watscht das Oberlandesgericht mit deutlichen Worten ab. Dass das Landgericht - wie das Oberlandesgericht kritisiert - den Sachverhalt in individuelle Handlungen der jeweiligen Beschuldigten „zerlegt“ habe, erscheine "nicht verfehlt, sondern vielmehr einfach- wie verfassungsrechtlich geboten", heißt es etwa. Das Oberlandesgericht differenziere nicht zwischen den einzelnen Beschuldigten und den beiden ihnen vorgeworfenen Taten, es lasse eine schlüssige Darstellung einer konkreten Tat des 17-jährigen Beschwerdeführers vermissen, es fehle an Begründungstiefe und einer begründeten Darlegung eines Haftgrundes. Das Oberlandesgericht wäre gehalten gewesen, anstelle einer rein gruppenbezogenen Gesamtbetrachtung "eine konkrete Tatbeteiligung jedes einzelnen Beschuldigten, insbesondere des Beschwerdeführers, darzulegen und zu begründen". Deutlicher kann ein Gericht kaum werden.

    Feuerwehrmann starb im Dezember am Augsburger Königsplatz

    Ein 49-jähriger Passant wurde im Dezember am Königsplatz in Augsburg getötet. Ein 17-Jähriger aus Augsburg soll ihm den tödlichen Schlag verpasst haben, der Jugendliche sitzt seit dem 9. Dezember in Untersuchungshaft. Die Stimmung in dem Ermittlungsverfahren ist zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigern frostig. Zuletzt hatte das Landgericht entschieden, dass den Verteidigern die Videos der Überwachungskameras am Königsplatz zugesandt werden müssen. Zuvor konnten die Anwälte dieses Beweismaterial nur bei der Kriminalpolizei einsehen.

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