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Augsburg: Tödliche Attacke am Kö: Gericht lässt Anwälte im Streit um Videos abblitzen

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Tödliche Attacke am Kö: Gericht lässt Anwälte im Streit um Videos abblitzen

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    Anwälte der Verdächtigen der tödlichen Attacke am Augsburger Königsplatz wollen die Aufzeichnungen der Überwachungskameras der Polizei erhalten.
    Anwälte der Verdächtigen der tödlichen Attacke am Augsburger Königsplatz wollen die Aufzeichnungen der Überwachungskameras der Polizei erhalten. Foto: privat

    Knapp zwei Monate nach der tödlichen Attacke am Königsplatz dauern die Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft an. Sieben Jugendliche und junge Männer sitzen in Untersuchungshaft, die Ermittlungen laufen wegen des Verdachtes auf Totschlag gegen den mutmaßlichen Haupttäter sowie des Verdachtes auf Beihilfe dazu gegen die sechs Begleiter des 17-Jährigen. Es ist ein Fall, der weit über Augsburg hinaus für Bestürzung und Aufregung sorgte – und ein Verfahren, in dem Videos eine zentrale Rolle spielen.

    Tödlicher Schlag am Königsplatz in Augsburg: Anwälte sind sauer

    Denn mehrere Kameras haben das Geschehen um den tödlichen Schlag aufgezeichnet, so gibt es etwa Bilder, die von der Frontscheiben-Kamera eines Taxis stammen. Seit Anfang 2019 wird der Königsplatz allerdings auch von der Polizei videoüberwacht, es existieren daher Aufzeichnungen sowohl von der Tat selbst als auch vom Geschehen davor und danach. Es sind Videos, die von den Anwälten der Beschuldigten bislang nur in den Räumen der Kriminalpolizei angesehen werden können; elektronisch verschickt wurden die Dateien den Verteidigern nicht.

    Nach der tödlichen Attacke herrschen in Augsburg Trauer und Entsetzen.
    Nach der tödlichen Attacke herrschen in Augsburg Trauer und Entsetzen. Foto: Stefan Puchner, dpa

    Ein Umstand unter mehreren in dem Verfahren, der unter den Anwälten für Ärger sorgt. Einige von ihnen haben daher bei Gericht beantragt, dass ihnen die Aufnahmen zur Verfügung gestellt werden. Das Amtsgericht hat diese Anträge nun nach Informationen unserer Redaktion allesamt abgelehnt. Von der Staatsanwaltschaft hatte es Anfang Januar geheißen, dass Verteidiger in noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren grundsätzlich die Möglichkeit erhielten, Beweismittel bei den Ermittlungsbehörden einzusehen, und dies den Regelungen der Strafprozessordnung entspräche. Das

    Attacke am Kö: Verteidiger wollen wohl Beschwerde einlegen

    Einige der Verteidiger wollen gegen den Beschluss des Gerichtes nun offenbar Beschwerde einlegen. Er sehe es anders als das Amtsgericht, sagt etwa Anwalt Moritz Bode auf Anfrage. Die Videos seien ein zentrales Beweismittel, das er auch mit seinem Mandanten besprechen müsse. Bode vertritt einen der sechs Begleiter des mutmaßlichen Haupttäters.

    Der 17-Jährige aus Augsburg soll einem 49-jährigen Passanten den tödlichen Schlag verpasst haben, der Jugendliche sitzt seit dem 9. Dezember in Untersuchungshaft. Wie berichtet, hat das Oberlandesgericht München kurz vor Jahresende entschieden, dass auch die zuvor aufgehobenen Haftbefehle gegen die sechs weiteren Tatverdächtige wieder zu vollstrecken sind.

    In einer Spezialfolge unseres Podcasts "Augsburg, meine Stadt" sprechen wir darüber, was wir über die Tat wissen – und warum der Fall so brisant ist.

    Übersicht: Hier lesen Sie alle Artikel zur Attacke am Königsplatz

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