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Augsburg: Tödliche Attacke am Kö - Anwalt prüft Verfassungsbeschwerde

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Tödliche Attacke am Kö - Anwalt prüft Verfassungsbeschwerde

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    Die tödliche Attacke vom Königsplatz hat viele Augsburger sehr geschockt. Die Anteilnahme in der Stadt war bemerkenswert. Nun sind alle Beschuldigten wieder in Haft.
    Die tödliche Attacke vom Königsplatz hat viele Augsburger sehr geschockt. Die Anteilnahme in der Stadt war bemerkenswert. Nun sind alle Beschuldigten wieder in Haft. Foto: Hildenbrand/dpa/Archiv

    Im Fall der tödlichen Attacke auf einen 49-jährigen Mann am Augsburger Königsplatz prüft der Anwalt eines Beschuldigten nun eine Verfassungsbeschwerde. Das Oberlandesgericht München hatte vor wenigen Tagen entschieden, dass die zuvor aufgehobenen Haftbefehle gegen sechs Tatverdächtige wieder zu vollstrecken sind.

    Anwalt Felix Dimpfl sagte, er werde jetzt erst die Begründung des Oberlandesgerichts abwarten und dann prüfen, ob eine Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat. Der Vater eines 17-Jährigen, dem Beihilfe zum Totschlag vorgeworfen wird, habe seine Kanzlei beauftragt, den Gang nach Karlsruhe zu prüfen. Dafür habe er vier Wochen nach der Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts Zeit, also bis zum 24. Januar.

    Das Oberlandesgericht sieht einem Verteidiger zufolge bei den sechs vor kurzem freigelassenen Verdächtigen doch Flucht- und Verdunklungsgefahr. Daher habe es die ursprünglichen Haftbefehle wegen Beihilfe zum Totschlag wieder in Kraft gesetzt, sagte Anwalt Michael Menzel.

    Am Montag waren die Beschuldigten zunächst freigekommen

    Das OLG wolle wissen, wie eng der Zusammenhalt zwischen den Jugendlichen und jungen Männern gewesen sei und ob es doch eine Gruppendynamik gegeben habe, erläuterte Menzel. Dafür wolle es die weiteren Ermittlungen abwarten.

    Nach dem gewaltsamen Tod des 49-Jährigen wurde der Tatort auf dem Augsburger Königsplatz zu einer Erinnerungsstätte.
    Nach dem gewaltsamen Tod des 49-Jährigen wurde der Tatort auf dem Augsburger Königsplatz zu einer Erinnerungsstätte. Foto: Ulrich Wagner

    Alle Artikel zur tödlichen Attacke in Augsburg finden Sie in unserem Special.

    Die sechs Jugendlichen und jungen Männer waren am Montag auf Anordnung des Augsburger Landgerichts freigekommen. Die Jugendkammer hatte die Ansicht vertreten, dass die U-Haft nicht angemessen sei, weil man den sechs Beschuldigten keine Beihilfe zum Totschlag vorwerfen könne – die Kammer sah die Sache damit ganz anders als die Staatsanwaltschaft. Über Weihnachten war deshalb nur der 17-jährige mutmaßliche Haupttäter im Gefängnis geblieben.

    Nach Attacke vom Königsplatz: Alle Beschuldigten müssen wieder in Haft

    Wie das Oberlandesgericht (OLG) seine Entscheidung begründet, ist bislang unklar. Das Gericht war für eine Stellungnahme bisher nicht zu erreichen. Einiges spricht zwar dafür, dass die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Entscheidung der Augsburger Richter eingereicht hat – und das OLG dieser

    Auch mehrere Anwälte, welche die sechs betroffenen Beschuldigten vertreten, hatten dazu zunächst keine Informationen. Sie bestätigten aber die erneuten Verhaftungen gegenüber unserer Redaktion. Anwalt Werner Ruisinger sagte, er sei angesichts der Entscheidung „sehr überrascht“ und werde jetzt die Begründung abwarten. Klaus Rödl sagte, er könne die erneuten Verhaftungen „nicht nachvollziehen“. Er sei überzeugt, dass die Jugendkammer des Landgerichts rechtlich korrekt entschieden habe, als sie die Haftbefehle aufgehoben habe.

    Einige Verteidiger berichteten, die Polizei habe ihre Mandanten am Freitagabend aufgesucht und in den Arrest gebracht. Andere, wie etwa ein von Anwalt Helmut Linck vertretener 18-Jähriger, stellten sich mit ihren Verteidigern umgehend selbst.

    Die Staatsanwaltschaft hatte Haftbefehle wegen Totschlags und Beihilfe dazu erwirkt

    Die Augsburger Staatsanwaltschaft vertritt die Ansicht, dass sich der 17-jährige mutmaßliche Haupttäter des Totschlags schuldig gemacht hat, als er den 49-jährigen Mann am Nikolausabend mit der Faust geschlagen und getötet haben soll. Den sechs anderen aus der Gruppe, die mit dem 17-Jährigen gemeinsam unterwegs waren, wurde von der Staatsanwaltschaft Beihilfe zum Totschlag vorgeworfen. Außerdem wurde ihnen auch gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, weil sie einen Freund des 49-Jährigen mit Schlägen und Tritten angegriffen und verletzt haben sollen – der Mann erlitt unter anderem einen Jochbeinbruch und eine Platzwunde am Kopf und musste im Krankenhaus operiert werden. Eine Ermittlungsrichterin hatte kurz nach der Tat für alle sieben aus der Gruppe die U-Haft angeordnet.

    Die Jugendkammer des Landgerichts hatte die Haftbefehle gegen sechs Beschuldigte dann aber kurz vor Weihnachten aufgehoben. Die Richter der Jugendkammer hatten argumentiert, sie könnten bei keinem der sechs Beschuldigten eine Beihilfe zu dem tödlichen Schlag erkennen. Sie hatten kein „Umzingeln“ des Opfers erkannt.

    Die Richter waren auch davon ausgegangen, dass von den sechs Freigelassenen nur zwei in die Attacke auf den Freund des 49-Jährigen verwickelt gewesen seien. Wegen der Körperverletzung war nach Ansicht der Richter aber bei diesen Beschuldigten keine Haft erforderlich – sie sahen keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Das OLG kommt aber derzeit offensichtlich zu einem anderen Ergebnis.

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    In einer Folge unseres Podcasts erklärt Reporter Stefan Krog die Hintergründe der Tat am Königsplatz – und erzählt, wie Journalisten mit dem Fall umgehen. Den Podcast "Augsburg, meine Stadt" finden Sie auf Spotify, iTunes und überall sonst, wo es Podcasts gibt.

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