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Augsburg: Tödliche Attacke am Kö: Anwälte erringen Teilerfolg im Streit um Videos

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Tödliche Attacke am Kö: Anwälte erringen Teilerfolg im Streit um Videos

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    Der tödliche Schlag am Königsplatz in Augsburg löste weit über die Stadt hinaus Betroffenheit aus.
    Der tödliche Schlag am Königsplatz in Augsburg löste weit über die Stadt hinaus Betroffenheit aus.

    Es ist ein Ermittlungsverfahren, in dem Videos eine zentrale Rolle spielen. Als ein 49-jähriger Mann im Dezember am Königsplatz nach einer Gewalttat stirbt, zeichnen mehrere Kameras das Geschehen auf. So existiert zum Beispiel ein Video, das von der Frontscheiben-Kamera eines Taxis stammt. Darin ist zu sehen, wie es ein kurzes Handgemenge gibt – offensichtlich zwischen dem 49-jährigen späteren Opfer und mehreren Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Da der Königsplatz aber auch von der Polizei videoüberwacht wird, gibt es auch weitere und detailliertere Aufzeichnungen, sowohl von der Tat selbst als auch vom Geschehen davor und danach.

    Es ist Beweismaterial, das die Anwälte der Verdächtigen bislang nur bei der Kriminalpolizei einsehen konnten; elektronisch verschickt wurden die Dateien den Verteidigern nicht. Das ändert sich nun. Die zuständige Jugendkammer am Landgericht Augsburg hat nach Informationen unserer Zeitung vergangene Woche entschieden, dass den Anwälten das Videomaterial der Polizei als Teil der Akte zur Verfügung gestellt werden muss. Das heißt, dass die Verteidiger das Datenmaterial nun zugeschickt bekommen sollen.

    Tödliche Attacke am Königsplatz: So laufen die Ermittlungen

    Mehrere Anwälte hatten sich zuvor verärgert über die Praxis der Ermittlungsbehörden gezeigt und beantragt, dass sie die Aufnahmen erhalten, darunter der Augsburger Verteidiger Werner Ruisinger, der einen 19-jährigen Beschuldigten vertritt, und Anwalt Moritz Bode, der einen anderen der sechs Begleiter des mutmaßlichen Haupttäters verteidigt. Die Anwälte argumentierten, sie müssten die Videos in ihrer Kanzlei genau analysieren und auch mit ihren Mandanten besprechen können, beides sei nicht möglich, solange sie das Material nur bei der Polizei einsehen können. Das Amtsgericht lehnte diese Anträge zunächst ab, das Landgericht gab den Verteidigern nun allerdings recht. Bode sieht sich durch den Beschluss des Landgerichtes in seiner Rechtsauffassung bestätigt. "Es ist folgerichtig, dass wir das Material bekommen", sagt er. Ruisinger sagt, auch in anderen Fällen sei es üblich, dass man als

    Die Stimmung in dem Ermittlungsverfahren ist zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigern frostig.Wie mehrfach berichtet, soll ein 17-Jähriger aus Augsburg dem 49-jährigen Passanten einen tödlichen Schlag verpasst haben, der Jugendliche sitzt seit dem 9. Dezember in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht München entschied kurz vor Jahresende, dass auch die zuvor aufgehobenen Haftbefehle gegen die sechs weiteren Tatverdächtigen wieder zu vollstrecken sind. Seither sitzen alle sieben Verdächtigen in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen laufen wegen des Verdachtes auf Totschlag gegen den mutmaßlichen Haupttäter sowie des Verdachtes auf Beihilfe dazu gegen die sechs Begleiter des 17-Jährigen.

    Lesen Sie auch: Anwalt legt nach tödlicher Attacke am Kö Verfassungsbeschwerde ein

    Zuletzt wurden innerhalb kurzer Zeit zwei Männer in Augsburg Zufallsopfer von Gewalt - einer starb noch am Tatort. Viele Menschen sind verunsichert. Im Podcast fragen wir: Verroht die Gesellschaft?

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