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Augsburg: Tochter lässt verhassten Liebhaber der Mutter mit Baseballschläger verprügeln

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Tochter lässt verhassten Liebhaber der Mutter mit Baseballschläger verprügeln

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    Mit einem Baseballschläger wurde ein Mann in Oberhausen verprügelt.
    Mit einem Baseballschläger wurde ein Mann in Oberhausen verprügelt. Foto: Christian Rudnik (Symbolbild)

    In jeder Beziehung, in jeder Familie gibt es mal Streit. Dann fliegen die Fetzen und beleidigende Worte, mitunter sogar Drohungen. Um derartige Probleme zu lösen, sollte man nicht zu einem Baseballschläger greifen. Denn der gilt juristisch als „gefährliches Werkzeug“. Und wer damit zuschlägt, riskiert eine Freiheitsstrafe. Auch wenn man dem Opfer nur eine Lektion erteilen wollte, wie es angeblich in einem Fall war, den Amtsrichterin Silke abzuurteilen hatte. 

    Das Anrücken des dreiköpfigen Rollkommandos im Dezember 2023 im Stadtteil Oberhausen markierte den Höhepunkt zahlreicher Streitigkeiten in einer polnischen Familie. Mutter und Tochter lebten zusammen in einer Wohnung, in der auch der 38-jährige Liebhaber der wesentlich älteren Mutter eingezogen war. Ein Dreiecksverhältnis, in dem es ständig kriselte. Mutter und Freund eröffneten ein Lokal. Wenige Monate später überschrieb es der 38-Jährige aber seiner Schwester - was die Mutter empörte und enttäuschte. Und den Familienkrach erst recht anfachte. 

    Familienstreit in Oberhausen: Angeklagte zeigen sich schuldbewusst

    Die 33-jährige Tochter und ihr Freund sannen auf Rache. Dem ungeliebten Liebhaber der Mutter sollte eine handfeste Lektion erteilt werden. Also tauchte eines Nachmittags urplötzlich das kleine Rollkommando in der Wohnung auf: die Tochter, der Freund und ein bis heute unbekannter, maskierter Mann. Das Opfer erinnerte sich: „Ich lag auf dem Bett und las. Plötzlich waren sie da. Der Mann mit der Maske hielt mich fest, der Angeklagte prügelte mit einem Baseballschläger auf meinen Rücken ein und rief: ‚Jetzt bringe ich dich um.‘“ Die Mitangeklagte sah zu. Nach dem x-ten Schlag habe er sich losreißen und ins Treppenhaus fliehen können. „Dann rief ich die Polizei.“ Das Opfer erlitt Verletzungen im Bauch- und Brustraum, eine Becken- und Wirbelsäulenprellung sowie diverse Schürfwunden. 

    Im Prozess zeigte sich der Angeklagte reuig und schuldbewusst, entschuldigte sich. „Die Prügel waren eigentlich nicht geplant. Und ich wollte ihn auch nicht töten. Wir wollte nur mit ihm reden“, beteuerte der 37-Jährige.

    Über eine Dolmetscherin räumte auch die angeklagte Frau ihre Tatbeteiligung ein. Richterin Knigge folgte im Urteil dem Plädoyer von Staatsanwältin Anna-Lena Steinle auf der ganzen Linie: Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Als Auflage muss er 2000 Euro an das Felsensteinhaus bezahlen. Die angeklagte Frau, der Beihilfe für schuldig befunden, kam mit einer Geldstrafe in Höhe von 3300 Euro (60 Tagessätze zu je 55 Euro) davon. Letzte Worte des Gerichts: „Das war ein Akt der Selbstjustiz. So etwas geht nicht.“

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