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Augsburg: Titos alte Maschine flog wohl zu tief über Augsburg

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Titos alte Maschine flog wohl zu tief über Augsburg

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    Ein Manöver dieses Flugzeuges der Flotte „Flying Bulls“ über Augsburg hatte im Juni für Aufregung unter Anwohnern des Flugplatzes gesorgt.
    Ein Manöver dieses Flugzeuges der Flotte „Flying Bulls“ über Augsburg hatte im Juni für Aufregung unter Anwohnern des Flugplatzes gesorgt. Foto: Jan Woitas, dpa (Archiv)

    Die „Flying Bulls“, eine Art Werbeflotte der österreichischen Firma Red Bull, ist bekannt für ihre spektakulären Manöver. Oft zeigen die Piloten bei speziellen Flugshows ihr Können, in Augsburg allerdings sorgte im Juni des vergangenen Jahres eine Maschine der Flotte aus anderen Gründen für Aufsehen, vor allem unter den Bewohnern der kleinen Siedlung „Sieben Häusle“ am Rande des Flugplatzes.

    Die Maschine ist luxuriös ausgestattet

    Was nicht an der außergewöhnlichen Geschichte des Flugzeuges lag. Die Maschine des Typs DC6 gehörten einst dem jugoslawischen Diktator Tito, der sie luxuriös ausstatten ließ und in den 70ern nach Afrika verkaufte. Am Flughafen von Lusaka, der Hauptstadt von Sambia, entdeckte ein Pilot der Flying Bulls später die zwischenzeitlich heruntergekommene DC6. So kam sie nach Salzburg.

    Am 25. Juni des vergangenen Jahres nun war ein Pilot der Flotte von Frankfurt, wo der „Tag der Luftfahrt“ stattgefunden hatte, auf dem Weg zurück nach Österreich; die Route führte über Augsburg. Anwohner des Flugplatzes in Mühlhausen schilderten später, die DC6 sei nur knapp über einige Bäume in der Neuburger Straße geflogen. Eine gefährliche Situation aus ihrer Sicht. Von dem Unternehmen hieß es damals auf Anfrage, am Tower in Augsburg sei zu Übungszwecken ein sogenannter „Low Approach“ angefragt und genehmigt worden – also ein Überflug der Landebahn ohne Landung, aber mit geplantem Durchstarten. Dabei seien die vorgeschriebenen Sichtanflug- und Sichtabflugwege sowie auch die vorgeschriebenen Höhen jederzeit eingehalten worden.

    Auch die Staatsanwaltschaft ermittelte

    Die Wahrnehmung der Anwohner, dass die Maschine tiefer flog, als sie hätte dürfen, war allerdings wohl korrekt. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass durch den Piloten des Flugzeugs eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, heißt es von der Regierung von Oberbayern, zu der das zuständige Luftamt Südbayern gehört. Es habe ein "Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe" gegeben. Die Behörde spricht davon, dass der Tiefflug geahndet worden sei. Konkretere Auskünfte zur Höhe des Bußgeldes könne man aus Datenschutzgründen nicht machen, heißt es von der Behörde. Gegen die Entscheidung kann der Pilot noch Einspruch einlegen.

    Zwischenzeitlich hatte in dem Zusammenhang auch die Augsburger Staatsanwaltschaft ermittelt. Die Ermittlungen wurden allerdings eingestellt, wie Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai mitteilte. Ansatzpunkte für eine Straftat, insbesondere für eine konkrete Gefährdung, gab es offenbar nicht.

    Lesen Sie auch: Was läuft eigentlich am Augsburger Flughafen?

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