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Augsburg: Termin für Prozess gegen Augsburger Stadtrat Peter Hummel steht fest

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Termin für Prozess gegen Augsburger Stadtrat Peter Hummel steht fest

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    Der Augsburger Freie-Wähler-Politiker Peter Hummel soll unter falschem Namen unter anderem einen Stadtratskollegen diffamiert haben. Er bestreitet die Vorwürfe.
    Der Augsburger Freie-Wähler-Politiker Peter Hummel soll unter falschem Namen unter anderem einen Stadtratskollegen diffamiert haben. Er bestreitet die Vorwürfe. Foto: Silvio Wyszengrad (Archivbild)

    Nachdem der Augsburger Freie-Wähler-Stadtrat Peter Hummel gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, kommt es nun wahrscheinlich zu einem öffentlichen Prozess. Inzwischen hat das Amtsgericht einen Prozesstermin festgelegt. Wie berichtet, soll der frühere OB-Kandidat der Freien Wähler und heutige Stadtrat der Fraktion "Bürgerliche Mitte" den Ermittlungen zufolge unter anderem andere Menschen unter falschem Namen diffamiert haben.

    Der Prozess soll nun am 23. Juni stattfinden. Die Staatsanwaltschaft legt Hummel Verleumdungsdelikte sowie einen Fall von versuchter Erpressung zur Last, sie hat einen Strafbefehl erwirkt, der eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung vorsah. Der Fall hat vor allem wegen eines Vorwurfs politische Brisanz, es geht um falsche Belästigungsvorwürfe gegen Stadtrat Peter Grab, der für die Gruppierung "Wir sind Augsburg" im Stadtrat sitzt. Mitglieder von Hummels Stadtratsfraktion und der Freien Wähler betonten zuletzt gegenüber unserer Redaktion, dass für Hummel weiter die Unschuldsvermutung gelte. Sollte Hummel aber rechtskräftig verurteilt werden, dürfte es Konsequenzen für die fünfköpfige Fraktion haben.

    Prozess in Augsburg: Stadtrat Peter Hummel soll vor Gericht

    Hummel selbst bestreitet die Vorwürfe. Wenn ein Gericht einen Strafbefehl erlässt, heißt das noch nicht, dass die Vorwürfe juristisch erwiesen sind oder der Verdächtige die beantragte Strafe tatsächlich bekommt. Zwar ist ein Strafbefehl quasi ein Urteil, das Richter nach der Prüfung der Aktenlage fällen - wenn sie nach Stand der Dinge von der Schuld des Betroffenen überzeugt sind. Beschuldigte haben aber zwei Wochen Zeit, Einspruch dagegen einzulegen - das hat Peter Hummel in diesem Fall auch getan. Dann fungiert der Strafbefehl wie eine Anklageschrift. Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl kann theoretisch noch bis zur Urteilsverkündung in einem Prozess zurückgenommen werden. (jaka)

    Hören Sie sich dazu auch unsere Podcastfolge über das (un)gerechte Leben in deutschen Gefängnissen an:

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