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Augsburg: Streit um Unterbringung in Psychiatrie: Erfolg vor dem Verfassungsgericht

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Streit um Unterbringung in Psychiatrie: Erfolg vor dem Verfassungsgericht

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    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich mit einem Beschluss des Augsburger Amtsgerichts befasst.
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich mit einem Beschluss des Augsburger Amtsgerichts befasst. Foto: Uli Deck, dpa (Symbolbild)

    Die 24-Jährige gilt als polizeibekannt. Diebstahl, Widerstand, Beleidigung, Bedrohung und Angriff auf Polizisten stehen unter anderem auf der Liste der Vorwürfe gegen sie. Hinzu kommt ein Vorfall im März vergangenen Jahres mit einem Messer in der Fußgängerzone. Das Amtsgericht Augsburg hatte in einem Beschluss eine sechswöchige Unterbringung der jungen Frau in der Psychiatrie angeordnet, um sie dort begutachten zu lassen. Es geht um die Frage, inwieweit die Augsburgerin schuldfähig ist und ob sie eine mögliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Strafverteidiger Helmut Linck ging der Schritt des Amtsgerichts zu weit. Er legte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein - mit Erfolg.

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