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Augsburg: Kommt die Robinie weg? Baumfällung beim Schwabencenter endet vor Gericht

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Kommt die Robinie weg? Baumfällung beim Schwabencenter endet vor Gericht

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    Eine Robinie am Schwabencenter wird zu einem Streitfall vor Gericht.
    Eine Robinie am Schwabencenter wird zu einem Streitfall vor Gericht. Foto: Felix Ebert

    Als im vergangenen Spätsommer urplötzlich mehrere Robinien am Stadtgraben nahe der Kahnfahrt umfielen, waren viele Anwohner, Freizeitruderer und Spaziergänger besorgt. Die Stadt brachte das Phänomen mit der ungewöhnlichen Hitze und Trockenheit in Zusammenhang. Ähnliche Gefahren befürchtet nun die Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage beim Schwabencenter. Dort steht ebenfalls eine große Robinie. Sie wächst auf relativ wenig Boden über der Tiefgarage des Gebäudes, weshalb auch dort Schäden befürchtet werden. Eine Fällung ließ die Stadt jedoch nicht zu. Dort verweist man auf die geltende Baumschutzverordnung. Jetzt musste das Verwaltungsgericht entscheiden, was mit dem Baum weiter passieren soll.

    Die betroffene Eigentümergemeinschaft an der Wilhelm-Hauff-Straße hatte die Fällung der etwa 19 Meter hohen Robinie Anfang vergangenen Jahres bei der Stadt beantragt. Begründung: Der Baum stehe nur vier Meter entfernt vom Gebäude, im Fall eines Brandes sei das eine Gefahr. Außerdem hätten Baumwurzeln den Boden über dem Zugang zur Tiefgarage beschädigt. Die Stadt verwies im Gegenzug auf die Augsburger Baumschutzverordnung und lehnte eine Fällung ab. Der Baum mache einen vitalen Eindruck, bringe Grün in sein Umfeld und sei nützlich fürs Stadtklima und die Umwelt.

    Streit in Augsburg: Die Stadt warnte vor "Grünastbrüchen"

    Die Eigentümergemeinschaft klagte daraufhin gegen die städtische Entscheidung und legte mit weiteren Argumenten nach: Es gebe Bedenken zur Standsicherheit der Robinie, die Betondecke der Tiefgarage werde durch die Wurzeln beschädigt, diese seien zudem eine Stolperfalle für Fußgänger. Aus Sicht der Eigentümergemeinschaft ist auch nicht auszuschließen, dass die Robinie durch die starke Hitze im vergangenen Sommer geschädigt wurde und herabstürzende Äste "eine Gefahr für Leib und Leben darstellen". Sie beruft sich auf die Robinien, die am Stadtgraben bei der Kahnfahrt umstürzten. Im August schrammte man knapp an einer Katastrophe vorbei. Eine Robinie fiel unweit von zwei Ruderbooten, die mit fünf Personen besetzt waren, in den Stadtgraben. Die Stadt hatte damals auch öffentlich vor "Grünastbrüchen" wegen Hitze und Trockenheit gewarnt.

    Vor dem Verwaltungsgericht Augsburg führten Vertreter der Stadt an, die umgestürzten Robinien an der Kahnfahrt seien Einzelfälle, die man nicht verallgemeinern könne. Generell komme diese nordamerikanische Baumart relativ gut mit Hitze und Trockenheit klar, sagte Thomas Wurschy von der Unteren Naturschutzbehörde. "Sie ist für innerstädtische Standorte geeignet." Nach seiner Einschätzung kommt die Robinie an der Wilhelm-Hauff-Straße auch mit dem Standort über der Tiefgarage gut zurecht, obwohl das Erdreich dort offenbar nur knapp einen Meter tief ist. Robinien hätten ein weitverzweigtes Wurzelwerk mit tiefen und flachen Wurzeln. Sie würden als relativ standfeste Bäume beispielsweise verwendet, um Böschungen abzusichern. Darüber hinaus sind Robinien sehr blütenreich und damit laut Wurschy eine wertvolle Bienenweide.

    Feuerwehr Augsburg: Baum ist kein Problem für den Brandschutz

    Richterin Verena Hueck wies in der mündlichen Verhandlung die Klage gegen die Stadt ab. Die Voraussetzungen für eine Fällung des Baumes seien nicht gegeben. Vor Gericht spielte nicht nur die geltende Baumschutzverordnung eine Rolle, unter die diese Robinie fällt. Auch die Feuerwehr sah in dem Baum kein Problem für den Brandschutz. Vermutete Wurzelschäden an der Tiefgarage seien von der Eigentümergemeinschaft nicht hinreichend belegt worden, etwa durch ein Sachverständigengutachten. Der Fußweg daneben könne mit Verfahren saniert werden, die Baumwurzeln nicht schädigen. Nicht zuletzt sei die Robinie im Hof der Wohnanlage vor Wind und Wetter geschützt und stelle damit keine unmittelbare Gefahr dar.

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