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Augsburg: Strafe für geteilten Artikel: Angeklagter nach neuem Urteil unschuldig

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Strafe für geteilten Artikel: Angeklagter nach neuem Urteil unschuldig

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    Ein Asylbewerber aus Tschetschenien teilte im März 2018 diesen Artikel der „Deutschen Welle“. Das hatte ein juristisches Nachspiel.
    Ein Asylbewerber aus Tschetschenien teilte im März 2018 diesen Artikel der „Deutschen Welle“. Das hatte ein juristisches Nachspiel. Foto: Silvio Wyszengrad (Archiv)

    Die Grenze zu ziehen zwischen Meinungsäußerung und einer Straftat, zum Beispiel einer Beleidigung, ist oft nicht einfach. Gerade in der politischen Diskussion ist das Grundrecht, sich frei zu äußern, ein hohes Gut. Und deshalb müssen Gerichte genauestens prüfen, ob ein Meinungsbeitrag einen Straftatbestand erfüllt.

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