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Prozess um Steinewerfer auf B2 & B17: Kein versuchter Mord

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Steinwürfe auf B2 und B17 waren kein versuchter Mord

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    Florin N. hatte die Steinwürfe vor Gericht gestanden.
    Florin N. hatte die Steinwürfe vor Gericht gestanden. Foto: Peter Fastl (Archiv)

    Der Steinewerfer, der zwischen Juni 2022 und Anfang 2023 auf den Bundesstraßen 2 und 17 für Aufsehen in der Bevölkerung im Großraum Augsburg sorgte, ist am Donnerstag vom Schwurgericht nach mehrtägigem Prozess wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr", Sachbeschädigung und verschiedenen Körperverletzungsdelikten zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Florin N., 49, nahm den Schuldspruch ruhig entgegen. Er hatte wohl mit einer entsprechenden Strafe gerechnet, nachdem er die Steinwürfe eingeräumt hatte. Umstritten war die juristische Bewertung des aufsehenerregenden Falles. Denn Staatsanwalt Thomas Junggeburth blieb auch in seinem Plädoyer gestern Vormittag bei dem Vorwurf des versuchten Mordes.

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