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Augsburg: Stadtwerke-Fusion: Ist das Bürgerbegehren unzulässig?

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Stadtwerke-Fusion: Ist das Bürgerbegehren unzulässig?

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    Bruno Marcon (l.) und Hermann Wiedemann übergaben Anfang April die Unterschriften des Bürgerbegehrens gegen die Stadtwerke-Fusion.
    Bruno Marcon (l.) und Hermann Wiedemann übergaben Anfang April die Unterschriften des Bürgerbegehrens gegen die Stadtwerke-Fusion. Foto: Annette Zoepf

    Die Nachricht kann nicht wirklich überraschen: Die Stadtverwaltung stuft nach einer rechtlichen Prüfung das erste Bürgerbegehren zur geplanten Fusion der Stadtwerke Augsburg mit Erdgas Schwaben als juristisch unzulässig ein. In diesem Fall dürfte es keinen Bürgerentscheid geben. Das letzte Wort hat der Stadtrat, der am Donnerstag über die Rechtmäßigkeit zu entscheiden hat. Da es hier um keine politische Bewertung, sondern eine juristisch inhaltliche Frage geht, darf davon ausgegangen werden, dass die Ablehnung mit Mehrheit erfolgt. Das Regierungslager scheint sich darin einig. Politisch bleibt dennoch offen, was jetzt in der Fusionsfrage passiert. Eine schnelle politische Entscheidung über ein Ja oder Nein zur Fusion ist wohl vom Tisch, zumal ein zweites

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