Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg
Icon Pfeil nach unten

Augsburg: Stadt Augsburg will dauerhaft größere Außengastro-Flächen erlauben

Augsburg

Stadt Augsburg will dauerhaft größere Außengastro-Flächen erlauben

    • |
    Die Stadt will die in der Corona-Pandemie eingeführten größeren Gastro-Flächen auch weiterhin erlauben.
    Die Stadt will die in der Corona-Pandemie eingeführten größeren Gastro-Flächen auch weiterhin erlauben. Foto: Annette Zoepf (Archivbild)

    Die Stadt plant nach den Erfahrungen der drei vergangenen Corona-Sommer, eine dauerhafte Ausweitung der Außengastronomie-Flächen in der Innenstadt zu erlauben. Im Gespräch ist auch, weiterhin Möglichkeiten für die Umwandlung von Parkplatzflächen am Straßenrand in Gastroflächen zu bieten ("Schanigärten"). Zudem ist eine Beibehaltung der Öffnungszeiten in der Maximilianstraße bis 1 Uhr denkbar, wobei dies nur dann gehe, wenn sich der Lärm in Grenzen hält, so die Stadt. Ein entsprechendes Konzept soll nun ausgearbeitet werden. 

    In der Corona-Pandemie hatte Augsburg mehr Außengastronomie erlaubt

    Die Stadt hatte mehr Außengastro erlaubt, um dem Infektionsschutz gerecht zu werden und um für eine Entzerrung auf der Maximilianstraße zu sorgen. "Wir haben die Pandemie genutzt, um Dinge auszuprobieren und anders zu machen. Und was sich als gut herausgestellt hat, wollen wir verstetigen", so Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) am Donnerstag im Stadtrat. Dafür gab es aus den Fraktionen weitgehend Beifall. Man habe Dinge wie eine nächtliche Sperrung der Maximilianstraße angepackt, die vorher undenkbar gewesen seien, hießt es. Klar sei aber auch, dass man manche Dinge modifizieren müsse. Rot-weiße Absperrbaken an "Schanigärten" seien als Provisorium schon recht gewesen, aber keine dauerhafte Lösung, so Weber. "Es soll ästhetisch aussehen." Im laufenden Jahr haben 22 Lokale solche

    In der Maximilianstraße gibt es mit dem Start des Fußgängerzonen-Versuchs kommendes Jahr ohnehin erst mal keinen Grund mehr für Absperr-Maßnahmen. Insgesamt soll die Gestaltungsrichtlinie für die Innenstadt geändert werden. Im Januar 2023 ist mit einem Entwurf zu rechnen. Es gehe um die Frage, ob der Bewirtungsbereich nur so breit wie die Fassade eines Hauses sein dürfe. Auch das Thema der Schaufenstermonitore (Fall Sportkind) ist in der Innenstadt-Gestaltungsrichtlinie geregelt. 

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden