Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg
Icon Pfeil nach unten

Augsburg: Stadt Augsburg verbietet angekündigte Pro-Palästina-Demo am Rathausplatz

Augsburg

Stadt Augsburg verbietet angekündigte Pro-Palästina-Demo am Rathausplatz

    • |
    In sozialen Netzwerken wird zu einer pro-palästinensischen Versammlung am Augsburger Rathausplatz am Sonntag aufgerufen. Weder wurde sie angemeldet, noch ist der Veranstalter bekannt. Die Stadt hat die Demo verboten.
    In sozialen Netzwerken wird zu einer pro-palästinensischen Versammlung am Augsburger Rathausplatz am Sonntag aufgerufen. Weder wurde sie angemeldet, noch ist der Veranstalter bekannt. Die Stadt hat die Demo verboten. Foto: Silvio Wyszengrad

    Nach dem zweimaligen Herunterreißen und Beschädigen der Israel-Fahne durch teils noch unbekannte Täter am Rathausplatz sind Stadt und Polizei erneut alarmiert. In den sozialen Netzwerken kursiert ein Aufruf zu einer Demonstration mit den Worten "Free Palestine" (Befreit Palästina) am Sonntagnachmittag auf dem

    Ob und wie viele Menschen sich am Sonntag auf dem Rathausplatz einfinden werden, lasse sich nicht vorhersagen, berichtet Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU). In einem der Internet-Beiträge, die über eine Instagram-Seite mit dem Namen "palestinespeaks" geteilt werden, wird jedenfalls wortwörtlich appelliert: "Überall verbreiten bitte das so viele wie möglich kommen." Dabei wird nicht nur in Augsburg zu einer Protestveranstaltung am Wochenende aufgerufen, sondern in zahlreichen bundesdeutschen Städten. Im vorliegenden Fall geht man bei der Ordnungs- und Versammlungsbehörde der Stadt

    Verbot der Kundgebung: Augsburger Behörde befürchtet Straftaten

    Die Behörde geht davon aus, dass es Straftaten aus der Versammlung heraus geben und die körperlichen Unversehrtheit von Personengruppen gefährdet sein könnte. Gerade durch die Mobilisierungsaufrufe der Hamas für dieses Wochenende stehe es zu befürchten, so heißt es weiter, dass auf nicht angezeigten Versammlungen die terroristischen Angriffe der Hamas und die propagierte Vernichtung Israels zumindest gebilligt oder verharmlost würden. Begründet wird das Verbot der Kundgebung auch mit den Erfahrungswerten aus anderen, teils bayerischen Städten. Dass es zu Verstößen komme und die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestörte werde, sei nun mal Realität. In der Abwägung müsse die im Grundrecht verbriefte Versammlungsfreiheit gegenüber anderen Rechtsgütern zurückstehen. 

    In München hatte der Verwaltungsgerichtshof wie berichtet ein Versammlungsverbot der Landeshauptstadt aufgehoben, weil nicht alle pro-palästinensischen Versammlungen gleichzusetzen seien. Bei der Münchner Versammlung, die am Donnerstagabend ohne Zwischenfälle ablief, gab es aber einen Veranstalter. Ein generelles Versammlungsverbot für pro-palästinensische Demos hat die Stadt Augsburg bisher nicht ausgesprochen, vor einigen Tagen aber bereits für alle Kundgebungen das Zeigen von Fahnen von Terrororganisationen wie Hamas und Hisbollah verboten. Die Allgemeinverfügung dazu wurde jetzt verlängert. Ordnungsreferent Pintsch betont weiterhin, dass das Versammlungsrecht ein zentrales Gut sei, weist aber auf die Grenzen hin. 

    Augsburgs Ordnungsreferent betont Grenzen des Versammlungsrechts

    "Es hat dort seine Grenzen, wo gegen geltendes Recht und gegen das friedliche Zusammenleben verstoßen wird. Nicht angezeigte Versammlungen verstoßen gegen das Versammlungsrecht und sind geeignet, Sicherheit und Ordnung in der Stadt stark zu beeinträchtigen." Man werde antisemitische und antiisraelische Handlungen in Augsburg mit aller Kraft unterbinden. Das komme durch die Allgemeinverfügungen unmissverständlich zum Ausdruck, so Pintsch. Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich mit Menschlichkeit, Empathie und Respekt zu begegnen. "Lassen Sie uns das friedliche Miteinander, das wir in unserer Stadt tagtäglich miteinander leben, gerade jetzt bewahren. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist zentral – der Frieden und das friedliche, respektvolle Zusammenleben sind es auch." 

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden