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Augsburg: Staatsanwälte klagen Zulage ein: Freistaat akzeptiert Urteil

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Staatsanwälte klagen Zulage ein: Freistaat akzeptiert Urteil

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    Staatsanwälte, die über ihre Dienstzeit hinaus Jourdienste übernehmen, sollen künftig mit einer finanziellen Zulage entlohnt werden.
    Staatsanwälte, die über ihre Dienstzeit hinaus Jourdienste übernehmen, sollen künftig mit einer finanziellen Zulage entlohnt werden. Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

    Alle bayerischen Staatsanwälte erhalten künftig eine finanzielle Zulage von 400 Euro, wenn sie eine Woche lang nach der regulären Dienstzeit zusätzlich zu einem „Jourdienst“ eingeteilt werden. Der Freistaat hat ein Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts akzeptiert, das vier Ankläger gegen ihren Dienstherrn Ende April erstritten haben. Der Richterspruch, der eigentlich nur im Fall der vier klagenden Staatsanwälte rechtlich bindend ist, werde nun bayernweit in allen 22 Staatsanwaltschaften angewendet, teilten Finanz- und Justizministerium auf AZ-Anfrage mit.

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