Befehl und Gehorsam sind seit Urzeiten die Grundpfeiler des Soldatentums. Auch bei der Bundeswehr. Der Soldat muss einen Befehl befolgen, außer er würde dadurch eine Straftat begehen oder gegen das Völkerrecht verstoßen. Ein 33 Jahre alter Stabsunteroffizier hat vor mehr als einem Jahr den Gehorsam verweigert – allerdings aus anderen Gründen: Er wollte sich nicht gegen Corona impfen lassen, obwohl die Bundeswehr eine Duldungsverpflichtung (sprich: Impfpflicht) für alle 180.000 Bundeswehrangehörigen in Uniform erlassen hatte. Weil er damit gegen das Wehrstrafgesetz verstoßen hat, saß er nun als Angeklagter in Augsburg vor Amtsrichterin Beate Christ.
Augsburg