Viele können es kaum erwarten: Am Donnerstag, 29. Dezember, startet wieder der Verkauf von Feuerwerkskörpern. In Deutschland darf Kleinfeuerwerk lediglich an drei Werktagen des Jahres verkauft werden – vom 29. bis zum 31. Dezember. Gezündet werden darf es allerdings nur am Samstag, 31. Dezember, und am Sonntag, 1. Januar. Ordnungsreferent Dirk Wurm (SPD) weist darauf hin, dass an verschiedenen Orten in Augsburg ein generelles Verbot gilt, Feuerwerke und andere pyrotechnische Gegenstände der Klasse II abzubrennen. Mit Klasse II ist Kleinfeuerwerk gemeint, das nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden darf.
Augsburg