Wer als Kunde eine Dienstleistung kauft, sie aber nicht bezahlt, hat ein Problem. Es sei denn, er hat gute Gründe, diese zu beanstanden. Doch was ist, wenn der Kunde sich hypnotisieren lassen wollte und dies angeblich misslang? Muss er dann zahlen? Der Fall, den Amtsrichterin Susanne Scheiwiller unlängst zu entscheiden hatte, lieferte darauf keine Antwort. Denn nicht der Kunde, sondern der Hypnotiseur stand vor Gericht, angeklagt der versuchten Nötigung.
Augsburg