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Augsburg: Silvester in Augsburg: Feuerwerk ist nicht überall erlaubt

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Silvester in Augsburg: Feuerwerk ist nicht überall erlaubt

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    Nicht überall in Augsburg ist es erlaubt, ein Feuerwerk zu machen.
    Nicht überall in Augsburg ist es erlaubt, ein Feuerwerk zu machen. Foto: Bernhard Weizenegger

    Ab Montag beginnt der Feuerwerksverkauf für Silvester. Bei der Berufsfeuerwehr ist in der

    In einigen Bereichen der City erlässt das Ordnungsamt jedes Jahr ein Feuerwerks-Verbot: Rathausplatz, Philippine-Welser-Straße, Martin-Luther-Platz mit Annastraße, Teile der Maximilianstraße und Moritzplatz sind betroffen. Grund sind die noch nicht abgebauten Buden des Christkindlesmarktes. Tabu sind generell Abschussorte nahe Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Tankstellen, Brennstofflagern, Holzschuppen und Wäldern.

    Die Feuerwehr gibt zudem einige Tipps, damit aus dem Feuerwerk kein Feuer wird und niemand verletzt wird:

    10 Dinge, die man über Feuerwerke wissen muss

    In den Laboren ist die Arbeit beendet, die Lager sind gefüllt: Hochsaison für Feuerwerkshersteller.

    Nach Angaben eines Sprechers des Verbands der pyrotechnischen Industrie wird die Branche beim Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr wohl wieder einen Umsatz von 113 Millionen Euro erzielen.

    40 400 Tonnen Feuerwerk sind 2010 nach Deutschland eingeführt worden. Das war die größte Menge seit 2004 (41 300 Tonnen).

    Der Wert der importierten Feuerwerkskörper betrug 2010 etwa 76 Millionen Euro und damit gut elf Prozent mehr als im Vorjahr.

    Hauptlieferant ist nach wie vor China - 97 Prozent der Raketen, Fontänen, Vulkane, Sonnen und Lichterbilder kommen aus diesem Staat.

    Zum Jahreswechsel 2010/2011 wurden bei der Münchner Polizei 71 Fälle bekannt, bei denen Personen durch Feuerwerkskörper verletzt wurde.

    In der bayerischen Landeshauptstadt entstanden Schäden in Höhe von rund 170.000 Euro.

    Das evangelische Hilfswerk «Brot für die Welt» ruft dieses Jahr bereits zum 30. Mal unter dem Motto «Brot statt Böller» zu Spenden auf.

    Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Die BAM hat die Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt.

    Die Knaller der Klasse P2 dürfen nur von Erwachsenen gezündet werden. Zudem muss ein Schutzabstand von acht Metern eingehalten werden.

    • Beim Kauf von Feuerwerk sollte man auf das BAM-Prüfzeichen achten. Diese Raketen wurden von der Bundesanstalt für Materialforschung geprüft.
    • Feuerwerkskörper niemals in der Hand anzünden. Feuerwerk nur im Freien zünden, nicht auf Fahrzeugen oder brennbaren Gegenständen zur Explosion bringen. Feuerwerkskörper, die nach dem Anzünden nicht explodieren, auf keinen Fall wieder anzünden. Es besteht die Gefahr, dass diese in Körpernähe hochgehen.
    • Raketen müssen vor dem Anzünden sicher aufgestellt werden. Am besten eignen sich dafür Flaschen in Getränkekisten. Jedes Jahr sorgen Raketen, die auf Dächern oder Balkonen landen, für Brände. Darum sollte man die Raketen so ausrichten, dass keine Personen oder Gebäude getroffen werden.
    • Hausbewohner sollten darauf achten, dass Dachluken, Fenster, Türen und Tore ihres Hauses in der Silvesternacht geschlossen sind. Brennbare Gegenstände gehören vom Balkon geräumt.

    Im Brandfall steht die Feuerwehr unter 112 bereit. „Man sollte nur gefahrlose Löschversuche unternehmen. Und die Bürger sollen sich nicht scheuen, die Feuerwehr auch nur für eine Brandnachschau zu rufen“, so Feuerwehrsprecher Friedhelm Bechtel. Mitunter könne von Glutnestern noch eine Gefahr ausgehen. skro

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