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Augsburg: Sicherheitsmängel beim Lastenrad Babboe: Was Kunden jetzt tun können

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Sicherheitsmängel beim Lastenrad Babboe: Was Kunden jetzt tun können

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    Moritz Preiß (stellvertretender Filialleiter) und Lucky-Bike-Regionalleiter Thomas Kleiber (v. l.) mit einem Babboe-Lastenrad, das derzeit nicht mehr verkauft wird.
    Moritz Preiß (stellvertretender Filialleiter) und Lucky-Bike-Regionalleiter Thomas Kleiber (v. l.) mit einem Babboe-Lastenrad, das derzeit nicht mehr verkauft wird. Foto: Peter Fastl

    Thomas Kleiber ist Regionalleiter beim Fahrradhändler Lucky Bike und am Mittwochvormittag in der Filiale im Augsburger Fabrikschloss tätig. Dort wurden bisher auch Babboe-Lastenräder angeboten, die seit Anfang der Woche aber aus den Verkaufsräumen verschwunden sind. Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit sieht bei den Rädern enorme Sicherheitsmängel, zuletzt seien vermehrt Rahmenbrüche aufgetreten. Für die Niederlande wurde eine Rückrufaktion sowie ein Verkaufsstopp eingeleitet. Für den deutschen Markt gibt es eine Empfehlung des Herstellers, die Räder vorerst nicht mehr zu benutzen. Eine Anwältin erklärt, welche Möglichkeiten Verbraucherinnen und Verbraucher nun haben.

    Seit Bekanntwerden der Probleme mit Babboe-Rädern laufen bei Lucky Bike die Telefone heiß. 20 bis 30 Anrufe seien es täglich, dazu E-Mails und Kundinnen und Kunden, die persönlich kämen, um sich zu erkundigen, was nun zu tun sei, erzählt Kleiber. Bei Preisen ab 2700 Euro und deutlich mehr für ein solches Lastenrad könne er den Ärger der Kunden verstehen. Dazu kämen Fälle, die auch emotional berührten.

    Lucky Bike hat Babboe-Räder aus den Verkaufsräumen genommen

    "Am Morgen hat mir ein Rentner erzählt, er holt seine Enkel immer mit dem Lastenrad von der Kita ab und sei auf dieses angewiesen, da er keinen Führerschein hat", erzählt Kleiber. Er könne dem Mann natürlich sagen, dass Lucky Bike in den letzten 15 Jahren von keinem einzigen Rahmenbruch gehört hat. Aber aus Sicherheitsgründen müsse er der Empfehlung des Herstellers dennoch folgen und ebenfalls von einer weiteren Nutzung abraten. "Wir können im Moment leider überhaupt nichts anderes machen." Auch beim Bike-Center Pfanz in Oberhausen sieht man es so. Von Rahmenbrüchen habe man auch hier noch nie etwas mitbekommen, so Martina

    Ein großes Problem ist, dass der Kreis der möglicherweise betroffenen Räder bislang nicht eingegrenzt werden kann. Babboe nenne zwar Modelle, die von einem Rahmenbruch betroffen sein könnten, aber keine Baujahre. "Theoretisch können also alle unsere weit über 1000 Babboe-Kundinnen und -Kunden ein fehlerhaftes Rad haben", ordnet Kleiber ein. Obwohl ein offizielles Verkaufsverbot aktuell nur für die Niederlande gelte, habe man sich bei Lucky Bike entschieden, sich diesem freiwillig anzuschließen. Die Räder sind bereits aus den Filialen genommen worden und werden zwischengelagert. Bei Pfanz ist aktuell kein Babboe-Rad auf Lager.

    Augsburger Anwältin sieht Kunden von Babboe-Rädern nicht ganz machtlos

    Doch was können betroffene Kunden nun tun? Anwältin Sandra Mader von der Kanzlei Wawra & Gaibler rät Kundinnen und Kunden, zunächst einen Blick in den Kaufvertrag zu werfen. Möglicherweise hat der Verkäufer eine Garantie für die Mängelfreiheit oder bestimmte Eigenschaften des Produkts gegeben, die dann eingefordert werden könnte. Auch andernfalls sieht die Expertin Kundinnen und Kunden nicht ganz machtlos. "Ich sehe hier durchaus einen sogenannten verdeckten Mangel, auf den der Hersteller ja mit seiner Aufforderung, die Räder nicht zu nutzen, selbst hinweist." Entsprechend könne der Kunde reagieren und bei neu gekauften Rädern, die nicht älter als zwei Jahre sind, zunächst seinen Anspruch auf Nacherfüllung geltend machen. Also eine Nachbesserung fordern. Ist dies nicht möglich, seien auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Preisminderung denkbar. Erster Ansprechpartner sei in diesem Fall der Händler. Bei gebraucht gekauften Rädern müsse die Rechtslage individuell geprüft werden.

    Wer sein Lastenrad trotz Warnung weiter nutzt, sollte sich über mögliche Folgen für die eigene Gesundheit, aber auch andere Konsequenzen bewusst sein. "Die Krankenversicherung deckt zwar Selbstverletzungen ab, aber die private Haftpflichtversicherung kann bei Schäden an Dritten aufgrund von Fahrlässigkeit Leistungskürzungen oder -verweigerungen vornehmen, hat der Kunde die Hinweise des Herstellers wissentlich nicht beachtet", warnt Mader. Ihm könne im Zweifel ein Mitverschulden angerechnet werden.

    Bei Lucky Bike ist man mit der Situation alles andere als glücklich, treffe aber auf Verständnis der Kunden. Man stehe zudem im Austausch mit dem Hersteller Babboe. "Sobald wir mehr wissen, gehen wir auf unsere Kunden zu", verspricht Kleiber. Sollte es auch für Deutschland eine Rückruf-Aktion geben, werde man die Abwicklung der bei Lucky Bike gekauften Räder sicherstellen. 

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