Ohne großen Auftritt ging es bei dem Angeklagten nicht. Er verlangte (erfolglos), dass ihm die Handschellen abgenommen werden, weigerte sich zunächst, vor dem Richter aufzustehen, bezichtigte die Opfer-Anwältin der Mauscheleien, sein Opfer der Lügen und forderte für sich einen Freispruch. Dass alles half Manfred S. (Name geändert) nichts. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes wurde der Augsburger erneut zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes ist der Fall am Dienstag vor der dritten Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richter Christoph Kern neu verhandelt worden. Nach dem Urteil wurde der Angeklagte theatralisch.
Augsburg