Der Angeklagte Thomas R. (Namen geändert) wurde im August 2017 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie Kinderpornografie zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Einige Monate vor Ende der Haft wurde er auf Bewährung unter Auflagen freigelassen. Doch weder der Knast noch ein Kontaktverbot zu Kindern hinderten den heute 41-Jährigen daran, erneut mit einem 13-jährigen Mädchen zu chatten und es dann mit einer perfiden Masche an sich zu binden, es mit Drohungen unter Druck zu setzen. Dafür musste er sich nun in Augsburg vor Gericht verantworten.
Augsburg
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