Es war eine großangelegte Aktion, die am Dienstag ihren Lauf nahm. Knapp 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Augsburger Zolls, Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), schwärmten aus, das Ziel klar definiert. Sie sollten das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe in ganz Bayerisch-Schwaben und im Großraum Ingolstadt genauer in den Blick nehmen. Und als sie dies taten, stellte sich schnell heraus, dass die Kontrollen guten Grund hatten.
Augsburger Zoll kontrolliert Speditions-, Transport- und Logistikunternehmen
Wie das Augsburger Hauptzollamt mitteilt, war die Kontrollaktion am Dienstag verdachtsunabhängig und „risikoorientiert“. Konkret legten die Beamten ein Augenmerk darauf, inwiefern Vorgaben nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz eingehalten werden, auch sogenannte Scheinselbstständigkeit stand im Fokus. Scheinselbstständige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind zwar offiziell selbstständig, faktisch aber weisungsgebunden und nur für einen Auftraggeber tätig. In einem solchen abhängigen Verhältnis haben Beschäftigte Anspruch auf Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach Mindestlohn- und Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
Scheinselbstständigkeit, Mindeslohn etc.: Kontrollaktion deutet auf Verstöße hin
Im Rahmen der Kontrollaktion, an der auch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und die Polizei beteiligt waren, prüfte das Augsburger Hauptzollamt am Dienstag mehr als 70 Betriebe und befragte über 120 Personen. Der Schwerpunkt lag dabei auf dem Güterkraftverkehr. Offenbar zeichneten sich zahlreiche Ungereimtheiten ab. Wie das Hauptzollamt mitteilte, gab es in gut 25 Fällen Anlass für eine „vertiefte Prüfung“. Bei solchen Nachermittlungen werden die vor Ort erhobenen Arbeitnehmerdaten mit der Buchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. In zwei Fällen stehen schon jetzt weitreichendere Konsequenzen im Raum: Noch am Ort des Geschehens leiteten die Zollbeamten zwei Strafverfahren ein – wegen illegalen Aufenthalts.
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