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Schwarzarbeit? Augsburger Zoll nimmt Gaststätten und Fitnessstudios ins Visier

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Schwarzarbeit? Augsburger Zoll nimmt Gaststätten und Fitnessstudios ins Visier

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    Der Augsburger Zoll nahm kürzlich im großen Stil Kontrollen vor – unter anderem im Bau- und Gaststättengewerbe. Die Beamten stießen dabei auf Unregelmäßigkeiten.
    Der Augsburger Zoll nahm kürzlich im großen Stil Kontrollen vor – unter anderem im Bau- und Gaststättengewerbe. Die Beamten stießen dabei auf Unregelmäßigkeiten. Foto: Michael Hochgemuth (Archivbild)

    Die rund 90 Zollbeamten hatten sich viel vorgenommen. Von Augsburg aus schwärmten sie am vergangenen Donnerstag aus, um in ganz Bayerisch-Schwaben und im Großraum Ingolstadt Kontrollen vorzunehmen. Ihr Ziel: Mögliche Schwarzarbeit und Mindestlohn-Verstöße aufzudecken – und das in vorab definierten, „anfälligen“ Branchen. Die Aktion, die im Rahmen einer bundesweiten risikoorientierten Schwerpunktprüfung stattfand, sollte sich lohnen: Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Augsburger Hauptzollamts stießen dutzendfach auf Ungereimtheiten.

    Seit dem 1. Januar 2025 liegt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro brutto pro Stunde – jede Arbeitnehmerin, jeder Arbeitnehmer hat darauf Anspruch. Nach Auskunft des Zolls sind Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, ungültig und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne, wie zum Beispiel in der Pflege, in der Gebäudereinigung sowie im Dachdecker-, Elektro-, Maler- und Lackiererhandwerk.

    Augsburger Zoll deckt möglichen illegalen Aufenthalt von zwei Mongolen auf

    Im Fokus der Aktion am vergangenen Donnerstag standen nun laut Mitteilung mehrere Branchen – neben dem Gaststätten-, Hotel-, Bau- und Logistikgewerbe auch Kioske und Fitnessstudios. Die Beamten befragten über 150 Personen in 70 Prüfobjekten und Unternehmen. Dabei stellten sie mehrere Auffälligkeiten fest: In knapp 60 Fällen ergab sich weiterer Prüfungsbedarf – was auf mögliche Verstöße hindeutet. Über 30 Mal ging es dabei um den Mindestlohn. „Vor Ort wurden bereits vier Ordnungswidrigkeitenverfahren, unter anderem wegen des illegalen Aufenthalts von zwei mongolischen Staatsangehörigen, sowie zwei Strafverfahren eingeleitet“, teilt der Zoll mit.

    Üblicherweise folgen auf die Prüfungen umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen. Dabei steht der Zoll nach eigener Auskunft „in engem Informationsaustausch“ mit verschiedenen Behörden sowie der Rentenversicherung. Bei den Prüfungen der FKS würden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen „mit unterschiedlichen Manipulations- und Begehungsformen“ festgestellt. „Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig oder gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern“, so der Zoll.

    Zoll prüft Schwarzarbeit und Mindestlohn-Verstöße in Gaststätten und Fitnessstudios

    Die FKS nimmt nach eigener Auskunft regelmäßig bundesweite und regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen vor. Diese konzertierten Prüfungen seien ein „wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung“ und trügen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

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