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Augsburg: Schriftliches Urteil: Darum gilt das Klimacamp als Versammlung

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Schriftliches Urteil: Darum gilt das Klimacamp als Versammlung

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    Das Augsburger Klimacamp darf weiter bestehen - laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof handelt es sich um eine Versammlung.
    Das Augsburger Klimacamp darf weiter bestehen - laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof handelt es sich um eine Versammlung. Foto: Bernd Hohlen (Archivbild)

    Der städtische Bescheid aus dem Juli 2020, das Augsburger Klimacamp aufzulösen, war rechtswidrig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte das entsprechende Urteil, wie berichtet, bereits Anfang März gefällt. Die Stadt Augsburg hatte damit eine Schlappe erlitten. Am Donnerstag legte das Gericht nun das erwartete schriftliche Urteil vor.

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