Der städtische Bescheid aus dem Juli 2020, das Augsburger Klimacamp aufzulösen, war rechtswidrig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte das entsprechende Urteil, wie berichtet, bereits Anfang März gefällt. Die Stadt Augsburg hatte damit eine Schlappe erlitten. Am Donnerstag legte das Gericht nun das erwartete schriftliche Urteil vor.
Augsburg