Weil eine 23-Jährige versucht haben soll, zwei ältere Leute in Neusäß um ihr Hab und Gut zu bringen, musste sie sich vor einem Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts verantworten. Die Frau sollte als sogenannte Abholerin nach einem Schockanruf 50.000 Euro in Empfang nehmen. Allerdings kam es nicht dazu, die Opfer hatten im letzten Moment Verdacht geschöpft. Was keiner der Kriminellen wusste: Die Polizei observierte die versuchte Geldübergabe und nahm die Abholerin fest, als sie ihr Hotel in Augsburg betreten wollte.
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