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Augsburg: Demo: Regierung von Schwaben weist Beschwerde gegen OB Weber ab

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Demo: Regierung von Schwaben weist Beschwerde gegen OB Weber ab

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    Die große Kundgebung auf dem Rathausplatz "Augsburg gegen Rechts" zog Anfang Februar um die 25.000 Teilnehmer an.
    Die große Kundgebung auf dem Rathausplatz "Augsburg gegen Rechts" zog Anfang Februar um die 25.000 Teilnehmer an. Foto: Peter Fastl

    Die Regierung von Schwaben hat offenbar die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) im Nachgang der großen Demonstration "Augsburg gegen Rechts" abgewiesen. Die Regierung von Zwei Bürger hatten beanstandet, dass Weber im Vorfeld der Demonstration im städtischen Intranet bei den Stadt-Mitarbeitern für eine Teilnahme an der Kundgebung geworben hatte. Damit, so der Vorwurf, habe sie ihre Neutralitätspflicht verletzt. Zudem sei sie befangen, da die Versammlungsbehörde, bei der die Großkundgebung anzumelden war, ihr als Chefin der Stadt unterstellt sei. 

    Die Regierung der Schwaben hält die Beschwerde laut Stadt für unbegründet. Es handle sich beim veranstaltenden "Bündnis für Menschenwürde" um ein überparteiliches Bündnis, das für den innerstädtischen Zusammenhalt werbe, ohne sich "dabei gegen eine bestimmte politische Gruppierung zu wenden", zitiert die Stadt aus dem Schreiben der Rechtsaufsicht. Das ist insofern richtig, als es etwa beim Demo-Motto keinen unmittelbaren Bezug zur AfD gab. 

    Demo gegen Rechts in Augsburg: Eva Weber warb für Teilnahme

    Viele Teilnehmer hatten aber Plakate, die sich klar gegen die AfD positionierten. Die AfD kritisierte den Aufruf im Nachgang scharf als "Nötigung", wobei die Stadt betont, dass es selbstverständlich jedem Mitarbeiter freigestanden habe, ob er kommt oder nicht. Kontrollen jedweder Art habe es selbstredend nicht gegeben. Auch in der Frage einer Befangenheit sieht die Regierung von Schwaben keine Probleme. Auch wenn die Stadt als Versammlungsbehörde zuständig sei und Weber die Veranstaltung beworben habe, gebe es in den innerstädtischen Zuständigkeiten eine strikte Trennung. 

    Gut gefüllt wäre eine Untertreibung: Mehrere tausend Menschen demonstrieren am Samstagnachmittag auf dem Augsburger Rathausplatz für Demokratie und gegen Rechtsextremismus.
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    Eine Stadt zeigt, wie bunt sie ist: Zur Demo gegen rechts quillt die Augsburger Innenstadt am Samstagnachmittag fast über. Die Bilder.

    Weber erklärte in einer Reaktion auf die Prüfung, dass sie froh sei, dass die Regierung von Schwaben ihre Ansichten zum Vorgehen teile. "Sich für unsere Demokratie einzusetzen, ist und muss auch stets in der Zukunft Aufgabe und Pflicht eines jeden gewählten Stadtoberhaupts sein“, so Weber. Weber hatte bereits im Vorfeld, als der interne Aufruf bekannt geworden war, betont, dass sie es als Beamtin für selbstverständlich halte, die Verfassung und ihre Werte zu schützen. Auch das "Bündnis für Menschenwürde" begrüßte das Ergebnis. "Es herrscht jetzt Klarheit in einer Sache, die aus unserer Sicht ohnehin klar war", so Vorsitzender und Grünen-Stadtrat Matthias Lorentzen. Der Einsatz für die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoße nicht gegen das Neutralitätsgebot. 

    AfD wehrt sich gegen Demonstrationen

    Zuletzt hatte die AfD in mehreren deutschen Städten die Neutralitätspflicht von Bürgermeistern angezweifelt, nachdem diese zu Kundgebungen gegen Rechts aufgerufen hatten. In Düsseldorf gab das Verwaltungsgericht einem Eilantrag der klagenden AfD statt, wobei es dabei um die Weigerung des dortigen Oberbürgermeisters ging, einen AfD-Antrag auf die Tagesordnung im Stadtrat zu nehmen. Das dortige Gericht sah das als unzulässig an und stellte darüber hinaus fest, dass ein dortiger Mitarbeiter-Aufruf des OB im Intranet zu einer Demo in seiner Eigenschaft als Dienstvorgesetzter "die durch das Demokratieprinzip gesetzten Grenzen verletzt".

    Bürgermeister unternehmen tatsächlich eine Gratwanderung, wenn sie sich zu anderen politischen Parteien oder Kundgebungen äußern. Dass Bürgermeister als Parteimitglieder und Politiker, als die sie wahrgenommen werden, "neutral" zu sein haben, wirkt auf den ersten Blick eigenartig. Bürgermeister handeln allerdings in einer Zwitterrolle – sie sind Politiker, die sich mit Sachargumenten äußern dürfen, gleichzeitig sind sie Verwaltungschefs der städtischen Behörden, die neutral zu handeln haben. Zudem verfolgt das Neutralitätsgebot die Idee, dass politische Willensbildung von unten nach oben läuft und nicht umgekehrt. Im Wettstreit der politischen Meinungen dürfen sich Parteien und Fraktionen miteinander messen, Amtsträger sind dabei weniger frei. 

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