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Augsburg: Razzia gegen Antifa in Oberhausen war rechtswidrig

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Razzia gegen Antifa in Oberhausen war rechtswidrig

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    Im März stürmte die Polizei das "Hans-Beimler-Zentrum" in Oberhausen. Eine Razzia, die das Landgericht Augsburg nun in dieser Form als rechtswidrig einstufte.
    Im März stürmte die Polizei das "Hans-Beimler-Zentrum" in Oberhausen. Eine Razzia, die das Landgericht Augsburg nun in dieser Form als rechtswidrig einstufte. Foto: Wyszengrad (Archiv)

    Die Razzia beim "Offenen Antifaschistischen Treffen" OAT im Hans-Beimler-Zentrum in Oberhausen im März war in dieser Form rechtswidrig. Wie das Landgericht nach Beschwerden der Betroffenen entschied, war die Durchsuchung von Beteiligten des offenen Treffens unverhältnismäßig. Wie berichtet, war die Polizei an dem Abend mit einem größeren Aufgebot angerückt und hatte die Räumlichkeiten und Personen durchsucht, die sich dort aufhielten, in der Hoffnung, Hinweise zu den Straftaten gegen AfD-Mitglieder aus dem November 2022 zu bekommen. Die Beamten beschlagnahmten auch Unterlagen und technische Geräte. Doch die Ermittlungen richteten sich gegen unbekannt, die Betroffenen vor Ort wurden lediglich als Zeugen geführt.

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