Am Dienstagmorgen sollte Karl S. (Name geändert) aus dem Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren nach Augsburg in das Strafjustizzentrum gebracht werden. Das Schwurgericht hatte für 10 Uhr einen sogenannten Unterbringungsprozess wegen zweifachen Mordversuchs angesetzt. Der 64-Jährige gilt als schuldunfähig und kann nicht bestraft werden. Als Karl S. gegen 6.45 Uhr von Pflegern aufgesucht wird, liegt er blutend in seinem Zimmer. Er hat sich mit einem offenbar selbst gebastelten messerartigen Werkzeug den Hals und einen Arm aufgeschnitten. Der Patient wird ins benachbarte Krankenhaus gebracht. Der Vorsitzende Richter Roland Christiani eröffnet zwar gegen 10.30 Uhr das Verfahren kurz, unterbricht aber bis zum Nachmittag. Der Mandant von Verteidiger Florian Engert ist erst einmal verhandlungsunfähig. Karl S. wollte seinem Leben offenbar kurz vor dem Prozess ein Ende setzen, weil er gewusst haben muss, dass er nach dem Verfahren möglicherweise viele Jahre weiterhin in der Psychiatrie verbringen muss.
Augsburg