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Augsburg: Prozess um tödlichen Schlag am Kö wird nicht neu aufgerollt: Das sagt der BGH

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Prozess um tödlichen Schlag am Kö wird nicht neu aufgerollt: Das sagt der BGH

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    Am Nikolaustag 2019 starb ein 49-jähriger Mann am Königsplatz in Augsburg an den Folgen eines Faustschlags.
    Am Nikolaustag 2019 starb ein 49-jähriger Mann am Königsplatz in Augsburg an den Folgen eines Faustschlags. Foto: Silvio Wyszengrad (Archivbild)

    Die Tat hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Am Nikolaustag im Jahr 2019 war ein 49-jähriger Mann am Augsburger Königsplatz nach einer brutalen Attacke gestorben. Der 49-Jährige geriet mit einem Jugendlichen in Streit, der nach und nach eskalierte. Der damals 17-Jährige schlug zu, der Mann erlitt eine Gehirnblutung und starb. Ein knappes Jahr später wurde der Schläger unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer viereinhalbjährigen Jugendstrafe verurteilt. Dagegen legte die Verteidigung Revision ein. Nun ist es amtlich, dass der Prozess nicht nochmals neu aufgerollt wird. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass das Urteil des Landgerichts Augsburg rechtskräftig sei.

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