Es waren nur drei Worte zum Abschluss eines Telefonats, um die sich dieser kuriose Beleidigungsprozess drehte. Doch dann rechnete die Angeklagte, 41, mit dem Mann ab, der sie angezeigt und der ihr eine Wohnung vermietet hatte, in der sich alles andere als angenehm leben ließ. Sie legte mit ihrem Anwalt insgesamt 13 teils gruselige Fotos auf den Tisch von Strafrichterin Susanne Scheiwiller. Diese sollten begründen, warum sie im Juli 2021 in dem Telefongespräch mit ihrem Vermieter ausgerastet war und ihn mit „Du kleiner Hurensohn“ betitelt hatte.
Augsburg