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„Stinkefinger“ in Augsburg gezeigt: Radfahrer muss 5400 Euro zahlen

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„Stinkefinger“ kostet Radfahrer 5400 Euro Strafe

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    Zu einem folgenreichen Streit kam es in Augsburg zwischen einem Fahrrad- und einem Autofahrer. Der Fall landete vor Gericht.
    Zu einem folgenreichen Streit kam es in Augsburg zwischen einem Fahrrad- und einem Autofahrer. Der Fall landete vor Gericht. Foto: Soeren Stache, dpa (Symbolbild)

    Er habe Zivilcourage zeigen wollen, sagt der 31-jährige Angeklagte vor der Amtsrichterin. Als Radfahrer hatte er am Jakobsplatz einen Autofahrer ausgebremst. Weil er den Fahrer aber auch mit dem ausgestreckte Mittelfinger und allerlei Titulierungen beleidigte – und vor allem, weil er dies tat, obwohl er unter offener Bewährung stand – wurde der Pflegehelfer zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt.

    Eines Abends im Juni 2023 war der Angeklagte mit seinem Fahrrad auf dem Radweg an der Jakoberstraße in Richtung Innenstadt unterwegs. Aus den Augenwinkeln habe er beobachtet, wie sich von hinten ein Auto in aggressiver Fahrweise genähert habe, erklärt der Angeklagte Richterin Julia Ehlert. Weil der Autofahrer eine ältere Dame gefährdet habe, die mit ihren Hunden die Straße überqueren wollte, sei er vom Radweg herab direkt vor das Fahrzeug auf die Straße gefahren. Er habe Zivilcourage zeigen und den Fahrer auf sein Fehlverhalten hinweisen wollen, so der Angeklagte. Tatsächlich habe der Autofahrer angehalten.

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    Er habe seinerseits, sagt der 44-Jährige, von Beruf Busfahrer, den Radler auf dessen Fehlverhalten hinweisen wollen. Die Schilderungen über das Geschehen gehen auseinander. Die Anklage wirft dem 31-Jährigen vor, den Autofahrer aufs Übelste beschimpft und beleidigt zu haben. Zudem soll er sein Rad genommen, hochgehoben und auf den Autofahrer geworfen haben, sodass dieser leicht am Bein verletzt worden sei.

    Der Radler, der für sich erklärte, „ich bin Pazifist und würde nie jemanden angreifen“, räumte zumindest den Mittelfinger ein. Niemals aber würde er sein Fahrrad auf jemanden werfen, auch in dieser Situation nicht. Der 44-jährige Autofahrer erklärte im Zeugenstand, der Angeklagte habe das zwischen den beiden Männern stehende Rad in seine Richtung umgestoßen, sodass es ihn trotz einer Abwehrbewegung am Bein getroffen habe. Daraufhin habe er im Zorn das Rad des anderen gepackt, hinter sich geworfen und dem Drahtesel auch noch einen Tritt verpasst. Eine Erklärung für eine Blessur am Auge und am Bein des Radfahrers hatte der Autofahrer nicht.

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    Anders als der 31-Jährige es behauptete, habe er dem Radler natürlich keinen Schlag gegen das Auge versetzt. Der Arzt des Radlers hatte noch am nächsten Tag eine Spur unter dem Auge festgestellt und diese ebenso wie eine Prellung am Bein attestiert. Es gab wohl mehrere Zeugen des Vorfalls, dennoch konnte der Sachverhalt nicht abschließend geklärt werden. Auf Nachfrage von Verteidiger Ralf Schönauer bestätigte der sachbearbeitende Polizist im Zeugenstand, die Angelegenheit sei „ungeklärt“.

    Auf Antrag der Staatsanwältin wurde dieser Anklagepunkt eingestellt. Nicht so jener der Beleidigung. Und hier fiel dem Angeklagten seine Vorgeschichte auf die Füße. War der Mann doch erst vor Jahresfrist wegen eines Betäubungsmitteldelikts zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, ausgesetzt zur Bewährung. Was nichts anderes bedeutet, als dass der Mann bei einer erneuten Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe selbige und seine neue Strafe würde absitzen müssen. Immerhin war von der Staatsanwältin eine Drei-Monats-Freiheitsstrafe wegen der Beleidigung gefordert worden, eben weil sich der Angeklagte als unbelehrbar erwiesen habe. Verteidiger Schönauer hielt eine erhöhte Geldstrafe für schuldangemessen.

    Mit ihrem Urteil zu einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro verschaffte Richterin Ehlert dem 31-Jährigen immerhin die Chance, seine alte Bewährung auf freiem Fuß fortzusetzen. Dem Angeklagten, der auch noch an seiner Vorstrafe abzahlt, wurde die Möglichkeit einer Ratenzahlung in Aussicht gestellt.

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    1 Kommentar
    Wolfgang Boeldt

    Es scheint, daß Beleidigungen im realen wie auch im virtuellen Bereich nicht mehr als Kavaliersdelikt behandelt werden. Im aktuellen Fall war der Delinquent zwar vorbelastet, dennoch scheint es, daß man mit Strafen im 4-stelligen €-Bereich rechnen muß.

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