Falschgeld oder Spielgeld? Gefängnis oder Freispruch? Das waren die Fragen, die ein Schöffengericht unter Vorsitz von Susanne Scheiwiller zu klären hatte. Wer sogenannte "Blüten" aus dem Internet ordert, muss mit einer Freiheitsstrafe "von nicht unter einem Jahr" rechnen, wie es im Gesetz heißt. Falls er oder sie erwischt wird, natürlich. Im weltweiten Web kann man sich nicht nur nachgemachte Banknoten schicken lassen, sondern auch
Augsburg