Es kommt selten vor, dass es bei einer mutmaßlichen Vergewaltigung neutrale Zeugen gibt, die nicht in das Geschehen involviert sind. Dagegen relativ häufig kommen im Laufe der Ermittlungen und in der Gerichtsverhandlung völlig unterschiedliche Tatversionen zur Sprache. Und Standard ist es, dass der Angeklagte, was sein gutes Recht ist, die Vorwürfe im Prozess – zumindest erst einmal – bestreitet. Mit diesem Szenarium der juristischen Aufarbeitung eines ungewöhnlichen angeblichen Sexualverbrechens war ein Augsburger Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Rita Greser konfrontiert – fast vier Jahre nach der Tat, die sich in einer Aprilnacht 2018 in einer Kellerwohnung abgespielt haben soll.
Prozess in Augsburg