Die Frage, wer nach dem Tod eines Menschen dessen Erbe antreten darf, ist seit Menschengedenken mit Streit, unschönen Szenen, manchmal auch Wut und Hass behaftet. Nachlassgerichte können ein Lied davon singen. Und manchmal muss auch die Strafjustiz für Klarheit sorgen. Dann, wenn es um eine angebliche Erbschleicherei geht. Ein Fall, mit dem sich der Augsburger Amtsrichter Daniel Grimm beschäftigen musste, zeigt freilich, dass im Kampf um ein Erbe ein Vorwurf schnell erhoben ist, die ganze Wahrheit aber dann doch anders liegt.
Augsburg